23. Januar 2012

seltsames Demokratieverständnis der Verfassungsrichter

Es bringt einen schon zum Grübeln, wenn man das leicht verwirrende Urteil der Verfassungsrichter zur Kenntnis nimmt, die etwas abseitig vom Gang der Weltenläufte entschieden haben, auch ein Nazi dürfe sich hierzulande artikulieren, sogar laut, zwar nicht unter Zuhilfenahme einer Kanone, einer Kanonade schon, einer Schimpfkanonade.

Die BRD dürfe als verkommen bezeichnet werden, zumindest von Nazis, und da es ein Urteil des höchsten Gerichtes ist, auch von anderen.

Ein Schlag mitten auf die Hypophyse der Gutmenschen, die bei allem Trennenden, wenigstens in dieser Frage unter dem Slogan Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrecheneinheitlich Partei ergreifen. Nun wurden sie in ihrem hypophysen Verständnis von Grund- und Strafgesetz empfindlich gestört. Faschismus ist, so er als Meinung daher kommt, durchaus artikulationsfähig und gestattet. Meinen die Richter aus Karlsruhe. Und die Gutmenschen schweigen.

Apropos Gutmenschen, die doch nur unser Bestes wollen. Ich mußte kürzlich zur Kenntnis nehmen, daß das Wort Gutmensch auf Grund neuester sprachwissenschaftlicher Erkenntnisse und Deutungsversuche ein Schimpfwort sei, das mit besonderer Vorliebe in Internetforen Verwendung findet. Da habe ich ja Schwein, daß das hier ein Blogpost ist.

Da habe ich flugs das Strafgesetzbuch und das vorläufige Grundgesetz durchgeblättert, um eventuell auf eine gegenteilige Schriftform des Urteils zu stoßen, doch das war nicht von Erfolg gekrönt. Da steht nichts drin von richtigen und falschen, guten und bösen, demokratischen und undemokratischen Meinungen, nein, eigentlich steht da nur drin, daß es welche gibt, die den Markt der Meinungen eifrigst befüllen, zuweilen überfluten, man sich auf dem Meinungsmarkt nach Belieben bedienen kann, um anschließend seinen eigenen Senf hinzuzugeben. So ungefähr stehts da jedenfalls.

Ich gehe davon aus, auch wenn es nicht explizit erwähnt wurde, daß eines von den Verfassungsrichtern ausgeschlossen ist. Zumindest den Deutschen ist es untersagt, ihre Meinung durch Verwendung eines Baseballschlägers ins Hirn anderer Leute zu prügeln. Macht man es doch, wie z.B. die POlizei mit ihren MiniBaseballschlägern, dann darf es nicht wundern, daß im Hirn der Meinungsgeprügelten eine vollkommen andere Meinung entsteht als beabsichtigt war.

Alles jenseits von Baseballschlägern und Fäusten sollte weitestgehend erlaubt sein. Allen.

Nach den knallharten Rechten in der deutschen Rechtsprechung, folgt in flinker Folge die Linke, um das verstaubte Rechtsverständnis des homo perfekto beneficaris etwas aufzuwirbeln. Auch früher als Terroristen tätig gewesene Menschen haben Menschenrechte und genießen staatlich verpflichtenden Rechtsschutz. Meinen die Richter des Bundesgerichtshofes.

Wie hörte ich es neulich? Selbst das bundesdeutsche Schweinesystem ist noch für manche Überraschung gut.