8. Februar 2012

Deutsche Rentenversicherung: Wir lernen Deutsch



Ich habe keine Ahnung, ob ich Kinder innerhalb der ersten 10 Lebensjahre erzogen habe. Eher verzogen. Meine Geschwister. Sofern es die Abwe­sen­heit Erziehungsberechtigter gestattete.

Alles in allem, sofern ich mich an meine ersten 10 Lebensjahre recht ent­sinne, tendiere ich eher zu Nein, denn zu Ja. Ich werde mich zum Sach­verhalt allerdings nochmal sachkundig machen. Möglicherweise gibt es ja Knete, wenn ich in den ersten 10 Lebensjahren erzieherisch tätig war.