Mit den Völkermorden ist es eine schwierige Kiste. Erst recht, wenn man das passabel in die deutsche Sprache gießen will. Ich habe heute in der Zeit gelernt, daß es ganz einfach ist. Man erkennt ihn einfach an. Per Gesetz. In Gruseldeutsch liest sich das so:
Der Verfassungsrat erklärte, dass mit der Entscheidung keine Beurteilung des französischen Gesetzes von 2001 gegeben werde, das den Völkermord an den Armeniern anerkennt.
Was, so frage ich den bei der dpa abschreibenden Praktikanten, was willst du mir damit mitteilen. Ich verstehe nur Bahnhof.
Im Analogischluß wäre für den deutschen Gesetzgeber eine Formulierung möglich, wie z.B: das den industriellen Völkermord deutscher Faschisten an den ... Huijui, wie mißverständlich das ausgelegt werden würde.
Davon abgesehen, sind französische Verfassunsrichter offensichtlich einen Tick schlauer als deutsche. Sie haben entschieden, daß ein Gesetz deswegen gesetzwidrig ist, weil es die Meinungsfreiheit einschränkt.
Eine sehr weise Entscheidung, von der sich die Deutschen eine Scheibe französischen Camemberts abschneiden können, denn Meinungsfreiheit bedeutet eben genau das, was das Wort besagt, die Freiheit der Meinung. Wie doof diese Meinung ist, da sollte sich der Gesetzgeber in seiner Regelwut raushalten. Jeder hat das Recht, seine Blödheit in aller Öffentlichkeit auszuleben. Braucht man ja nur Zeitung, Internet oder Fernsehen aufschlagen, dann weiß man Bescheid. Hier werden sie verblödet. Das ist der praktizierte Standard. So soll es bleiben.
Wenn ich alles zusammen nehme, was in den letzten Tagen an medialem Schrott besprochen werden mußte, dann kann ich mich nur den Nerds aus der ct'-Redaktion anschließen. Sie empfehlen unseren kleinen Erdenbürgern ab S. 166 des aktuellen Heftes (Nr. 6/2012):
Deutsch, Mathe und Sachkunde üben
Dem habe ich nichts hinzuzufügen.