30. März 2012

die Schlecker-Frauen und das Urheberrecht

Wir hatten ja heute schon die Schlecker-Frauen. Justamente in dem Augen­blick, als ich meinen Rucksack gen Firma zu tragen begann, fiel mir noch eine Ergänzung ein, die ich nicht in den vorherigen Beitrag einarbeite, sondern hier separiere.

Bei genauerer Betrachtung unterliegen ja auch die Schlecker-Frauen dem Urheberrecht und könnten sich somit auch auf dieses berufen oder zumindest auf eine Stufe mit exzentrischen Hobbymusikern oder langweiligen Drehbuchautoren stellen. Warum das so ist?

Nunja, durch ihre virtuose Bedienung eines Kassencomputers fertigen sie ein in jedem Falle individuelles und den persönlichen Wünschen des Kunden ent­sprechendes Druckerzeugnis an und händigen es diesem mit freundlichen Worten aus.

Es gäbe in der tiefschürfenden Analyse des Urheberrechts noch eine andere Betrachtungsweise, die des Nachdenkens wert ist. Im Grunde ist ja auch ein Scheißhaufen nichts weiter als ein Druckerzeugnis. Weiß ja jeder.