4. Juni 2012

nicht erstaunlich - Unterdrückung der Meinungsfreiheit

Christiane Schulzki-Haddouti

Das Urheberrecht dient primär den Verwertungsinteressen der Urheber. Umso erstaunlicher ist es, wenn versucht wird, es auch für andere Zwecke, etwa zur Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit zu verwenden.

Nein, es erstaunt überhaupt nicht, wenn das Urheberrecht zur Unterdrückung fremder Meinungen genutzt wird, denn in seinem Kern ist es genau darauf ausgelegt, die Meinung weniger, die herrschende Meinung zu schützen. Meiungsfreiheit wird nur soweit geduldet, wie sie in Kneipen ab 1 Promille oder am mobilen Bierstand neben der Kaufhalle stattfindet.

Das Autorenkollektiv dieses Blogs hat ausführlich dokumentiert, wie ein Mitarbeiter des NDR das Urheberrecht mißbraucht hat, um einen Blogbeitrag aus dem Internet zu tilgen, der sich mit der Ekel-Propaganda der Tagesschau beschäftigte.

Der Vorgang wurde ausführlich dokumentiert. Die Ausführungen zum Urheberrecht seien extra erwähnt.