Ein Gerichtsurteil aus München versetzt Deutschland in helle Aufregung. Nein, es geht nicht um die Nazi-Braut (BILD) vom NSU, wo ein Münchener Gericht flink mal an einem viertel Tag einen Mord aufgeklärt hat, der sich vor über zehn Jahren zutrug.
Es geht darum, daß “sexuelle Vorgänge in primitiver Weise” keinerlei Urheberrechtsschutz genießen, weil das eh jeder so macht. Mithin, die Stand- und oder Bewegtbildablichtung der Höckerei von Primitiven ist belangloser Kitsch. Oder so ähnlich.
Nun rätselt ganz Deutschland darüber nach, wann bzw. unter welchen Umständen Ficken als künstlerische Selbstverwirklichung gilt.