18. Juli 2013

Bushido: schuldig wegen künstlerischer Freiheit

Bushido: Zensurbehörde hetzt Kunstlied auf den Index

Die deutschen Qualitätsmedien und -Portale schreiben heute alle von der BILD ab, die sich exklusiv die Rechte an staatsanwaltschaftlicher Expertise zu Bushidos Fehlreimung eingekauft hat.

Nach Informationen der „Bild“-Zeitung haben zwei Berliner Staatsanwälte unabhängig voneinander die Strafanzeigen ... geprüft. Beide kommen demzufolge zu dem Schluss, dass keine strafbaren Handlungen zu erkennen seien... Der Text des umstrittenen Songs „Stress ohne Grund“ sei durch die künstlerische Freiheit abgedeckt.

Gut, daß es neben der strafrechtlichen Strafbarkeit in Deutschland noch das moralische Schafott gibt, sonst wäre der Sprechmusizierer ganz ohne Strafe davon gekommen und fein raus. Gut, daß es das Bundeszensuramt gibt, welches gnadenlos über den sittlich reinen Kunstgeschmack des deutschen Volkes wacht.

Bushido: Inhalt abgelehnt

Leider beantworten auch die Staatsanwälte nicht, was ganz Deutschland diskutiert. Wer ist ein Künstler, und was ist Kunst? Ist Kunst, was ein Künstler macht?

sueddeutsche.de 18. Juli 2013 16:43
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