22. September 2013

den Broder machen

Nichtwählerin sorgt für Fassungslosigkeit

Zur Religionsfreiheit gehört auch das Recht, sich keinem Gott verbunden zu fühlen. Das Gleiche gilt für das Wahlrecht. Es schließt das Recht ein, nicht zum Wählen genötigt zu werden. Wer will, soll es tun. Wer sich enthalten möchte, sollte nicht an den Pranger gestellt werden. (Broder)