14. November 2013

NSU: Verhohnepiepele auch du!

Frau Gisela Friedrichsen, in einem hrer früheren Leben zuweilen eine lesbare Gerichtsreporterin, doch mittlerweile zur Chefklägerin des Spiegel befördert, verhohnepiepelt mündige Leser, indem sie die nachfolgend auszugsweise dargelegte Klage erhebt, um den Leser ihr journalistisches Jammertal zu locken.

SPIEGEL-ONLINE 12. November 2013, 19:28 Uhr
Zeugin im NSU-Prozess

Die Verhohnepipelung des Gerichts

Die Friseurin Silvia S. hätte als Zeugin im NSU-Prozess viel zu erzählen gehabt - wenn sie geredet hätte. Doch sie gab die Begriffsstutzige...

Sie weiß nichts, sie kann sich nicht erinnern, sie hat sich nicht interessiert.


Es entzieht sich unserer Kenntnis, wie intim Frau Friedrichsen mit der Friseurin je gewesen ist, daß sie genau weiß, warum und in welchem Umfang die Friseuse eine Begriffsstutzige gegeben hat.

Der Hinweis, daß ein Zeuge nichts weiter als Zeugnis abzulegen hat, so er religiös veranlagt ist, dabei möglichst kein falsch Zeugnis wider die Nächsten reden mag, den wird die Chefanklägerin des Spiegel kaum verstehen. Für die Verbreitung von Gerüchten, Hörensagen, Grimms Märchen und selbst erdachten Geschichten ist der Gerichtssaal dann eher nicht geeignet, auch wenn Frau Friedrichsen dies gerne so erlebt hätte.

Wir schließen uns der Auffassung von ausmisten an und ergänzen sie.

Wieso der Friseurin nun unterstellt wird , sie haette den NSU Komplex aufklaeren muessen, werden wohl nur Dr.jur. s zu beantworten wissen. Und Frau Friedrichsen, die Chefklägerin des Spiegel.

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