Wenigstens auf telepolis wird die Frage nach der Rechtswidrigkeit staatlichen Kunstraubs aufgeworfen.
Matthias Druba, ein auf Kunsteigentumsfragen und Ansprüche aus der NS-Zeit spezialisierter Rechtsanwalt vermutet, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg und andere staatliche Stellen den Fall möglicherweise so lange verschleppen wollten, bis er sich "biologisch erledigt", wie es im informellen Behördenjargon heißt. Hätte sich danach kein Erbe gemeldet, dann hätte der Freistaat Bayern die Kunstwerke einfach an seine Museen verteilen können.
Auch Udo Vetter, immerhin Rechtsanwalt, hat einen kurzen Text verfaßt.
Was macht die Staatsanwaltschaft Augsburg da eigentlich? Mit welchem Recht behält sie nicht nur die Bilder ein, sondern stellt sie ins Internet und lässt es zu, dass die Person Cornelius Gurlitt bloßgestellt wird?
Es wird wohl darauf hinauslaufen, worauf es im Bayerischen immer hinausläuft. Frau Merk hat nichts gemerkt oder wußte von nichts, alle anderen haben es auch erst aus dem Radio erfahren, und Stoiber ist nicht mehr im Amt. Die Schalckiade mit der Raubkunst wird einen Sieger haben. Den Staatssack.