17. Februar 2014

Fall Edathy: Bundessexualamt prüft Knabenbild-Fetisch

Nachdem Staatsanwalt Fröhlich auf seiner sehr gut besuchten öffentlichen Lesung aus Sexualdeliktakten unter großem Beifall zahlreich erschienener Schrift­setzer herausgearbeitet hat, daß der Kauf und die Betrachtung von Knaben­bildern nach Prüfung durch das BKA nicht strafwürdig sind, hat das Bundes­sexualamt zugesagt, sehr kurzfristig auf diese Sensation zu reagieren und auf einer seiner nächsten Sitzungen zu prüfen, ob die Liebe zu Knaben­bil­dern (BILD) in die Liste der erlaubten Sexual­prä­fe­ren­zen aufgenommen wird, so ein gewisses öffentliches Interesse am Kna­ben­bild-Fetisch besteht.

Außerdem, so wurde am Wochenende bekannt gegeben, haben die Sexual­kun­digen die bisher geltende 50er Liste um 6 Sexualpräferenzen erweitert und dies in einem amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht. Mittlerweile kann sich jeder Mensch einer oder mehrerer der 58 staatlich geprüften Sexualpraktiken be­flei­ßigen. More to come.

Veranstaltungshinweis: Das niedersächsische Finanzministerium teilt mit, daß leitende Staatsanwälte in der ersten Märzwoche eine öffentliche Lesung der spannendsten Kapitel aus den Steuerakten Prominenter veranstalten. Um Voranmeldung wird gebeten.