Nachdem Staatsanwalt Fröhlich auf seiner sehr gut besuchten öffentlichen Lesung aus Sexualdeliktakten unter großem Beifall zahlreich erschienener Schriftsetzer herausgearbeitet hat, daß der Kauf und die Betrachtung von Knabenbildern nach Prüfung durch das BKA nicht strafwürdig sind, hat das Bundessexualamt zugesagt, sehr kurzfristig auf diese Sensation zu reagieren und auf einer seiner nächsten Sitzungen zu prüfen, ob die Liebe zu Knabenbildern (BILD) in die Liste der erlaubten Sexualpräferenzen aufgenommen wird, so ein gewisses öffentliches Interesse am Knabenbild-Fetisch besteht.
Außerdem, so wurde am Wochenende bekannt gegeben, haben die Sexualkundigen die bisher geltende 50er Liste um 6 Sexualpräferenzen erweitert und dies in einem amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht. Mittlerweile kann sich jeder Mensch einer oder mehrerer der 58 staatlich geprüften Sexualpraktiken befleißigen. More to come.
Veranstaltungshinweis: Das niedersächsische Finanzministerium teilt mit, daß leitende Staatsanwälte in der ersten Märzwoche eine öffentliche Lesung der spannendsten Kapitel aus den Steuerakten Prominenter veranstalten. Um Voranmeldung wird gebeten.