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10. Januar 2014

Sexualpräferenz

Vertreter der grünen Sekte im Bundestag haben angesichts der jüngsten sexuellen Entwicklung in Deutschland ein Gesetz für den Sexualpräferenz­ausweis angeregt. Nach dem überwältigenden Erfolg des Organspende­ausweises sei es an der Zeit, so die Sektenbeauftragte Goering-Meckert, auch dem Sexualleben der Deutschen mehr Transparenz zu verleihen. Die Grü­nin­nen werden dem heiligen Plenum in Kürze einen Vorschlag über ein Bundessexualpräferenz­ausweisgesetz, BSPAG, zur Abstimmung vorschlagen.

Im Kern bestimme das Gesetz, daß jeder Bürger seine sexuellen Vorlieben und Ekel in einen Sexualpräferenz­ausweis eintragen läßt, so daß die An­bah­nung zwischenmenschlicher Kontakte zukünftig sicherer, schneller und auf solider rechtlicher Grundlage vollzogen oder unterbunden werden kann. Ich mach's nur mit Ausweis, sei das dafür vom Bundessexualamt vorgeschlagene Werbemotto.

Alternativ können die Sexualpräferenzen auch in freier Schriftform beim Bun­des­sexualamt hinterlegt werden, das dann die maschinenlesbaren Form de Schriftsatzes anfertigt, da dort auch die zentrale Datenbank der Sexual­prä­fe­renzen aller Deutschen führt.

Auf die Frage, ab welchem Alter denn so ein Ausweis beantragt bzw. ausgestellt wird, wurde ausweichend geantwortet, da man sich im Sektenvorstand noch nicht ganz einig geworden sei. Denkbar sie ein Alter ab 14 Jahren, sie die Sek­ten­beauftragte. Die Angaben der Personen von 14 bis 18 Jahren werden dann allerdings unter strenger Vertraulichkeit von noch zu beauftragenden Geist­lichen der im jeweiligen Landkreis bevorzugten Konfession verwaltet, hieß es. geisltich deshalb, da sie wegen des Beichtgeheimnisses eh zur Verschwie­gen­heit verpflichtet sind, was sie in den vergangenen Jahrzehnten auch eindrucksvoll nachgewiesen habe. Aus religiösen Kreisen sind keine sexuellen Präferenzen in die Öffentlichkeit gedrungen. Dies haben Schmierfinken der Jounaille gemacht.

Medien dürfen bei allgemeinen öffentlichen Interesse für Personen ab dem 18. Lebensjahr zweimal monatlich eine Recherche beim Bundessexualamt in Auftrag geben, um ihrer Informationspflicht nachzukommen.

Bürger, die sich nicht mehr daran erinnern können, was früher einmal war, dürfen Akteneinsicht beantragen.

Auf Antrag kann ein Online-Zugriff auf die Datenbank beim Bundessexualamt freigeschaltet werden, um Sexualkontakte im Auslandsurlaub oder bei Verle­gung des Ausweises zügig zu ermöglichen, da es keine Mitführpflicht für das Ausweisdokument geben werde.

17. Februar 2014

Fall Edathy: Bundessexualamt prüft Knabenbild-Fetisch

Nachdem Staatsanwalt Fröhlich auf seiner sehr gut besuchten öffentlichen Lesung aus Sexualdeliktakten unter großem Beifall zahlreich erschienener Schrift­setzer herausgearbeitet hat, daß der Kauf und die Betrachtung von Knaben­bildern nach Prüfung durch das BKA nicht strafwürdig sind, hat das Bundes­sexualamt zugesagt, sehr kurzfristig auf diese Sensation zu reagieren und auf einer seiner nächsten Sitzungen zu prüfen, ob die Liebe zu Knaben­bil­dern (BILD) in die Liste der erlaubten Sexual­prä­fe­ren­zen aufgenommen wird, so ein gewisses öffentliches Interesse am Kna­ben­bild-Fetisch besteht.

Außerdem, so wurde am Wochenende bekannt gegeben, haben die Sexual­kun­digen die bisher geltende 50er Liste um 6 Sexualpräferenzen erweitert und dies in einem amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht. Mittlerweile kann sich jeder Mensch einer oder mehrerer der 58 staatlich geprüften Sexualpraktiken be­flei­ßigen. More to come.

Veranstaltungshinweis: Das niedersächsische Finanzministerium teilt mit, daß leitende Staatsanwälte in der ersten Märzwoche eine öffentliche Lesung der spannendsten Kapitel aus den Steuerakten Prominenter veranstalten. Um Voranmeldung wird gebeten.

16. Februar 2014

Kinderporno-Affäre: CSU will Rache für Edathy



Sebastian Edathy hat dem Spiegel verraten, daß ihm Friedrich nichts gesteckt hat, er im Gegenteil selber auf die Idee gekommen sei, daß ein paar Knaben hinter dem Busch lauern könnten, (Edathy gilt als intelligent aber schwierig (Welt)), als der Spiegel im Herbst vorigen Jahres streng geheime Infor­ma­tio­nen der Kanadischen Ermittlungsbehörden leakte. Diese hatten einen Kinder­por­no-Ring gesprengt*, so der Spiegel, und in den Trümmern Kreditkarte und Adreßaufkleber von Edathy gefunden. BILD meint hingegen, es wäre die Lagerhalle für Kinderpornos gewesen, in der Edathy aufgefunden wurde.



An der Sprengung muß was dran sein, denn die Welt berichtet, Staubspuren machen Edathy für Ermittler verdächtig, da er vor den Trümmern seiner Karriere (Welt) stehe.

Nun, so lesen wir im Skandal-Blatt, will die CSU Rache für den ungerecht­fer­tigten Rücktritt Friedrichs nehmen. Sie werden wahrscheinlich jemanden in der CDU outen, der auch Dreck am Stecken haben könnte, damit ein SPD-Minister zurücktreten muß.

Außerdem, so teilt das Bundessexualamt mit, ist die Liebe zu Knabenbildern (BILD) vorerst nicht in der Liste der 50 erlaubten Sexualpräferenzen enthalten, was einer endgültige Bewertung des legalen Verhaltens von Herrn Edathy mo­men­tan hinderlich ist. Man hatte dieser Tage zwar Staatsanwalt Fröhlich gebe­ten, in seiner sehr gut besuchten öffentlichen Lesung aus den Ermitt­lungs­akten den gegen­wärtigen Erkenntnisstand zu den erlaubten Praktiken darzulegen, habe sich aber in gemeinsamer Diskussion mit den besten deutschen Schrift­setzern und TV-Reportern bisher nicht zu der Auffassung durchringen können, daß der Knabenbild-Fetischismus auch zu den offiziell erlaubten Sexual­prä­fe­renzen gehört. Er sei zwar nicht verboten, aber ein bißchen Igitt schon.

Nach Edathy gibt es möglicherweise ein zweite gesetzeskonforme Lichtgestalt in den Reihen der SPD, von der wir es so nie geahnt hätten. Es ist dieser Herr Oppermann, der einfach so im BKA anruft und sich erkundigt, ob da Ermitt­lungen laufen, wo das BKA nicht ermitteln darf.

Er habe sich "in jeder Hinsicht gesetzeskonform verhalten", so Thomas Oppermann, der somit einer der ersten hochrangigen Politker des Landes ist, der das gesetzeskonforme Verhalten Edathys bekräftigt.



Dann verstehen wir nicht, wieso die CSU den Blutrachegedanken pflegt.
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*via Gläubiger Hal Faber

Der erste große Schaden an der katholischen Lehre passierte, als sie die Sexualmoral ihrer Gläubiger regulieren wollte, schreibt Certeau über Galilei:

"Das moralische und vor allem sexuelle Verhalten des Menschen richtet sich so wenig nach den Vorgaben der Bibel und der Päpste wie die Sternenbahnen; darum gibt es eigentlich nichts zu regulieren."


Das wiederum veranlaßt einen Fetischliebhaber zu der Bewertung:

Modernen Katholizismus kann es nicht geben, da hilft keine Liberalität, außer die Kirche wirft Gott raus - nicht umgekehrt. Dazu muss sie Schriften rauswerfen, den Klump, die Reliquien, 99% des drögen Gesangs - manche Orgel lässt sich weiterverwenden. Der Papst kann auch kaum die Triebfeder sein, die in diese Richtung arbeitet. Was allenfalls brauchbar ist an Kirchen, das ist eine Infrastruktur, die von Personen genutzt wird, die sich und anderen helfen wollen - Selbsthilfegruppen, Seniorenfreizeit u.ä. jenseits kommerzieller Ausbeutung der Freizeit, bei der sich ein dritter eine goldene Nase verdient. Dabei stören Götter und Wahrheitsbücher gleichermaßen, sowie steife Klamotten und steife Hüften.

18. Februar 2014

Fall Edathy: Auftakt einer Säuberungswelle in der SPD

Da die SPD ihren hohen moralischen Ansprüchen alleine mit Statut und Par­teiengesetz nicht gerecht werden kann, da sich in deren Deckmantel allerlei Gelichter ein Parteibuch und somit Partei- und Versorgunsgämter erschleichen können, so sie sich gesetzeskonform (Oppermann) verhalten, hat der Partei­vorstand unter Voritz des außer Rand und Band geratenen Gabriel beschlossen, eine große Säuberungsaktion der SPD durchzuführen und die Partei zu einem Einladungsverein umzugestalten.

Er habe, so Gabriel, dem derzeit amtierenden Parteivorsitzenden vorge­schla­gen, daß man zukünftig nur noch auf Einladung Parteimitglied werden könne. Mindestens drei seit 5 Jahren moralisch zweifelsfrei lebende Menschen haben dem Antragsteller ein Leben ohne Schmuddel zu bezeugen. Eine Kopie seiner beim Bundessexualamt schriftlich hinterlegten und begründeten Sexual­präferenz ist dem Antrag beizufügen.

15. Januar 2014

Wird Schwulsein bald Pflicht?



Es sieht wohl doch so aus, daß Schwulsein bald Pflicht wird, da es im experimentierfreudigen Grünland im Unterricht unter der Rubrik sexuelle Vielfalt befürwortet wird.

Nun hatten wir dieser Tage gelernt, das Schwulsein sowas wie Schnupfen ist, was Mann also plötzlich hat, über Nacht sagen wir mal, wogegen es aber noch keine Tabletten gibt. Und weil das so ist, weissagt uns Westerwelle, daß das alles nichts macht, weil es eh bald selbstverständlich ist, schwul zu sein. Wir können davon ausgehen, daß das Bundessexualamt alsbald eine für alle Männer verpflichtende Verfügung in dieser Hinsicht erläßt.

Nun, davor wird die Menschheit allerdings bewahrt, durch Zahlen und Darwin. Die Menschheit hat nur dann als Menschheit eine Zukunft, wenn sie sich fortpflanzt. Da versagt selbst unsere zuweilen überschießende Phantasie, wie das mit Schwulen gehen soll. Doch wer weiß das schon so genau? Bei Lesben geht das, solange die Frauen auch nicht jünger werden. Die suchen via Erregungsmedien einen Samenspender, so wie es Nadine Müller getan hat, die mangels Mann an ihrer Seite einen sucht, der sich für den Spermatransfer zur Verfügung stellt.

Außerdem ist zumindest bis heute gesicherte Erkenntnis, daß Homsexualität eine Randerscheinung menschlicher Sexualität ist und auch bleibt. Nur etwa jeweils 5% sind dauerhaft dem gleichen Geschlecht zugetan. Nach deutschem Reinheitsgebot sind 5% ziemlich genau jene Marke, ab der man jemandem Beachtung schenken sollte, alles da drunter ist ohne jede Bedeutung. Das ist das Brimborium nicht wert, das darum gemacht wird. Da fühlen wir uns ganz dem uralten Motto des Fußball verbunden, entscheidend ist auf'm Platz und nicht im Bett.


Foto by Die Anmerkung