Wir sind keine Rechtsexperten, auch keine Amtsinhaber, allerdings Träger eines unserer Auffassung nach gesunden Rechtsempfindens und einer oder zweier politischer Meinungen. Manchmal auch dreier.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß man, so man nicht als Privatperson agiert, sondern als Inhaber eines Amtes, andere Menschen, die man als politische Abstraktion begreift, als Spinner bezeichnen darf, sofern es nicht persönlich gemeint ist. Oder so ähnlich.
Das elend lange Urteil läßt sich auch in leichter Sprache abfassen, was das Verständnis um den Faktor 1000 erhöht. Mitglieder der NPD, deren Sympathisanten, Anhänger, Mitläufer und artverwandte Vertreter politischer Meinungen dürfen öffentlich als Spinner bezeichnet werden, da sie einen vom Konsens der Gutmenschen abweichende Meinung vertreten.
Das steht so fast wörtlich in der Pressemitteilung zum Urteil. Insofern ist es wohl recht, von Gesinnungsjustiz zu sprechen, der das Bundesverfassungsgerichts die höchsten richterlichen Weihen gibt.
Ein ausgewogenes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hätte anders ausgesehen. Wenn einem die politische Meinung anderer nicht in den Kram paßt, darf man deren Vertreter als Spinner bezeichnen, sofern man sie damit nicht als Person angreift.
Unabhängig davon, gemäß der aktuell editierten Fassung des Meinungsurteils sind hochrangige Vertreter der deutschen Regierung Spinner, denen Einhalt geboten werden muß, da sie ukrainische Faschisten zu ihrem Freundeskreis gehören und sich von Schlächtern des eigenen Volkes, wie Poroschenko, nicht distanziert wird.
Bleiben die Fragen offen, ob Gauck ein Spinner ist und ob man dies auch abseits des Biertresens behaupten darf?
[update 14.06.2014]
Eine rechtliche Würdigung der deutschen Gesinnungsjustiz hat Volker dieser Tage in einem Kommentar versteckt. Entscheidend ist, daß das Urteil erkennbar ein reines Gesinnunsgurteil ist, das politische Meinungsäußerungen wertend verurteilt. Damit ist es fatal, da es der manifestierte Sargnagel auf dem viel zu früh verstorbenen Rechtsstaat ist, der möglicherweise eh nie gelebt hat, da er eine Fiktion war.