Sehr geehrte Frau König, sehr geehrte Frau Renner
Sie fühlen sich der Aufklärung der NSU-Verbrechen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß des Thüringer Landtages verpflichtet.
Soweit mir bekannt, gibt es Offizialdelikte, die von den zuständigen Organen unabhängig vom Vorliegen einer Anzeige verfolgt werden müssen. Dazu gehören u.a. auch Mord, schwere Brandstiftung und Rechtsbeugung.
Ein Tatkomplex, der dem NSU zugerechnet wird, geschah in Eisenach, damit in der Hoheit des Freistaates Thüringen.
Im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stellen sich Fragen, die ich bisher nicht in öffentlich zugänglichen Medien recherchieren konnte.
1. Haben die im Land Thüringen zuständigen Strafverfolger und Behörden ein Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdeliktes zum Nachteil von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos eingeleitet? Befinden sich die Strafverfolger im Stadium aktiver Ermittlungen?
2. Haben die im Land Thüringen zuständigen Strafverfolger und Behörden ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Brandstiftung, hier Wohnmobil in Stregda, eingeleitet? Befinden sich die Strafverfolger im Stadium aktiver Ermittlungen?
3. Haben die im Land Thüringen zuständigen Strafverfolger und Behörden ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beweismittelvernichtung, Beweismittelfälschung, Verzögerung von Ermittlungen, im Gesamtkomplex als Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung nach §339 StGB, bezüglich der in 1. und 2. genannten Offizialdelikte eingleitet? Befinden sich die Strafverfolger im Stadium aktiver Ermittlungen?
Sie müssen auf diesen Blogpost nicht antworten. Erstens erfahre ich, ob sie diese Nachricht erreicht hat. Zweitens erfahre ich genauso öffentlich, so öffentlich diese Fragen sind, von ihren Bemühungen, die Aufklärung der Verbrechen in Eisenach voranzutreiben.
Ich wünsche ihnen in ihrer Tätigkeit zur Aufklärung des NSU-Phantoms viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Die Anmerkung