Es wurde sehr viel über den Bombenanschlag geschrieben, den Böhnhardt und Mundlos unter Zuhilfenahme teurer Fahrräder in der Kölner Keupstraße durchgeführt haben sollen.
Unser Thema an der Stelle ist nicht die Ermittlungsarbeit der Polizei, sondern die Drecksjournaille, die auf einem Haufen Gerichtsakten hockt und Schweigegeld dafür kassiert, daß sie wider besseres Wissen entlastende Dinge nicht publizieren. Im Gegenteil. Das Dreckspack in den deutschen Medienhäusern schreibt seit drei Jahren weiter an der Bombenstory, auch wenn seit 23.12.2011 geklärt ist, daß anhand der Aufnahmen der Überwachungskameras von VIVA-TV keine Aussage zu den Tätern getroffen werden kann. Die Bänder liefern im Sinne der staatlich erhobenen Anklage und des parlamentarischen Schuldspruchs vom 22.11.2011 eine Null-Aussage.
In einer Auswertung des Sachverhaltes vom 23.12.2011 heißt in der Akte "Asservate EDV02 bis EDV12" auf S. 306/307.
Untersuchungsauftrag
Es ist festzustellen, ob es sich bei den auf den oben angeführten Überwachungsaufnahmen abgebildeten männlichen Personen um MUNDLOS, Uwe, geb. 11.08.73 in Jena, bzw. BÖHNHARDT, Uwe, geb. 01.10.77, handelt.
Im vorliegenden Fall sind aufgrund der ungenügenden Bildqualität der Überwachungsaufnahmen (zu kleiner Abbildungsmaßstab, zu geringe Auflösung, zu schwacher Kontrast, Bewegungsunschärfe, gravierende Artefaktbildung, zum Teil abweichende Aufnahmeperspektive, Mimik) sowie des Umstands, dass ein Teil des Gesichtsbereichs durch Mütze und Brille verdeckt ist, keine Vergleichsarbeiten möglich, da individuelle anatomische Merkmale des Gesichtsbereiches, deren Auswertung für einen solchen Vergleich unerlässlich ist, nicht bzw. nur schemenhaft zu erkennen sind und somit nicht objektiv miteinander verglichen werden können.
Aus die Maus.