10. Dezember 2014

Prantl-Prawda mit Blackout

Heribert Prantl, der sich in einem seiner früheren Leben mal der Juristerei verschrieben hatte, dies aus welchen Gründen auch immer jedoch vergaß, verschreibt sich heute wieder bei der Juristerei.

Im vorläufigen deutschen Grundgesetz gibt es nur ein einziges Grundrecht, das der Versammlungsfreiheit gewidmet ist.

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.


Erstens betrifft dieses Recht ausschließlich Deutsche, das zur Klarstellung, da wir uns an dieser Stelle mal als Verfassungsfreund outen wollen.

Geht es um den freien Himmel, und wiederum nur diesen, dann kann es Beschränkungen durch Gesetz geben, muß es aber nicht.

Was will uns der Prantl mit seiner Prawda vertickern? In der BRD gibt es viele Grundgesetze und noch mehr Versammmlungsgesetze, je nach dem, welcher Ideolgie man gerade anhängig ist. Bei Prantl liest sich diese Verwirrung dann so.

Den Landfrieden stört, wer gewaltfreie Aktionen gegen genehmigte Neonazi-Aufmärsche als rechtswidrige "grobe Störung" diskriminiert. Den Landfrieden stört, wer der Courage gegen Rechtsextremismus den Nerv zu ziehen versucht. Den Landfrieden stört, wer der Zivilgesellschaft den Atem nimmt. Eine Justiz, die sich als Gegner der Zivilgesellschaft begreift, hat nicht verstanden, was Rechtspflege ist.

Herr Prantl, ein Blick ins Gesetzbuch könnte nicht schaden. In diesem Artikel steht nix von Linken, Rechten, Mittleren, Extremisten oder Pazifisten. Das Grundgesetz betrifft ausschließlich Deutsche, egal, welches Gedankengut sie in ihrem Schädel zu einer Versammlung tragen.

Schaut man nun in die einschlägigen Gesetze, so gibt es auch dort nur Fehlanzeige. Es gibt nicht mal homöopathische Spuren einer Differenzierung von Versammlungen je nach Gesinnung. Und das will was heißen.

Mit Verlaub, Herr Prantl, das deutsche Recht, damit der Rechtsstaat, so er sich als solcher geben möchte, kennt kein Recht auf Gegendemo mit Randale. Das ist eine Imagination von Krawalltätern und Gutmenschen, daß man zu jeder nicht seiner Meinung entsprechenden öffentlichen Versammlung sofort eine Gegenversammlung durchführen muß.

Will heißen, die Dresdner Staatsanwaltschaft handelt entsprechend den derzeit geltenden Gesetzen in Sachsen formalrechtlich korrekt. Ob das nötige Fingerspitzengefühl dabei gewahrt bleibt, das ist eine andere Frage. Auch Ramelow hat keinerlei Recht, Deutschen, die ihr aus Artikel 8 herrührendes Recht wahrnehmen, dieses Recht streitig zu machen. Die Sitzblockade ist auch nur eine andere Form von Gewaltanwendung.

Das ist ganz viel Bullenscheiße, die sie in schwarze Lettern geschissen haben, Herr Prantl.

[update 19:05 Uhr]

Lesen sie Udo Vetter. Der erklärt auf kindgerechte Weise, was das deutsche Versammlungsrecht ist. Vielleicht verstehen sie's dann, Herr Prantl.

Das alles ergibt sich recht unmissverständlich aus dem Versammlungsgesetz und ist eigentlich ein Zwischenprüfungsklassiker für Studenten im Öffentlichen Recht.

Das macht eben den Unterschied zu einem CDU-Parteitag, bei dem die Redebeiträge vorab mit der Versammlungsleitung abgestimmt werden müssen.