Zweite Blackbox bestätigt Absturzabsicht des Co-Piloten
So titelte kürzlich ein Meinungskopiermagazin aus Hamburg und schaffte es, in der dürren Wortmenge wenigstens drei grobe Fehler unterzubringen, die in konsequenter Fortentwicklung noch mehr Fehler bewirken.
Wir fangen in der Kurzprosa hinten an. Es geht die Rede von einer Absturzabsicht des Piloten. Es mag ja sein, daß es eine solche gab und das genau das letztlich zu diesem Unglück führte oder später zu einem anderen geführt hätte. Das Problem besteht darin, daß eine solche nicht nachgewiesen ist, sondern bisher ausschließlich als Produkt der Phantasie verderbter Journalisten gedealt wird. Es weiß niemand, ob es eine solche Absicht gab, auch wenn das wahrscheinlich ist.
Nun der erste Teil, der einen Doppelfehler enthält.
Zweite Blackbox bestätigt
Das suggeriert, die erste Blackbox hätte das bereits kundgegeben, was nun nur noch des formalen Nachweises durch ein anderes Gerät bedurfte. Soweit bisher bekannt, läßt sich der hintere Teil des Titels auch nicht aus den Aufnahmen des Stimmrekorders belegen. Die Atmung ist zu hören, so erfuhren wir, und wie jemand versucht, in das Cockpit hineinzugelangen.
Der zweite Fehler ist diffiziler. Wir würden ja gerne wieder jene Zustände an deutschen Schulen einführen, als Lehrer noch mit einer Gerte durch die Reihen tänzeln durften und strunzdummen Schülern das Denken mit einigen Hieben auf Hände oder Rücken beibrachten.
Kann eine Blackbox, zumal noch in einem höchst lädiertem Zustand, kann diese ein handelndes Subjekt sein und somit eine Bestätigung für was auch immer abgeben? Nein kann sie nicht, ihr spratteblöden Praktikanten. Eine Blackbox ist ein Stück Eisen mit wenig Plastik und Silizium drin. Mehr nicht. Die kann gar nichts bestätigen.
Angenommen, sie könnte es. Was wäre erforderlich, um den zweiten Teil des Titels bestätigen zu können? Genau, die Absichtserklärung zum Absturz. Wo könnte man die finden? Genau, abgespeichert auf der Blackbox. Und? Hat man die gefunden? Nein. Warum nicht? Weil auf der Blackbox andere Daten gespeichert wurden als es der benachteiligte Journalist der Illustrierten vermittelt hat. Absichten sind kein Bestandteil der Flugdatenspeicherung, es sei denn, sie werden stimmlich kundgetan und abgespeichert. Wurden sie aber nicht.
Was wäre eine saubere und unangreifbare Formulierung gewesen?
Spezialisten bestätigen nach Auswertung der Daten des Flugschreibers die bislang favorisierte These der Ermittler, daß der Absturz absichtlich herbeigeführt wurde.
Es bleibt unser Herzenswunsch, daß der nächste Flugzeugabsturz in einem Redaktionsgebäude der Lügenpresse stattfindet und ganz viele Journalisten pulverisiert.