26. Juni 2015

Verwaltung des Bundestages setzt Artikel 5 Grundgesetz außer Kraft

ILLUSTRIERTE-ONLINE 26. Juni 2015, 11:58 Uhr
Nach Cyberangriff

Bundestag sperrt Zehntausende Websites für Abgeordnete


Der Meldung einer deutschen Illustrierten trauend, hat die Verwaltung des Bundestages in Zusammenarbeit mit dem BSI (früher BND) einfach mal so entschieden, den Artikel 5 Grundgesetz aufzuheben und somit den freien Informationsfluß für Abgeordnete des Deutschen Bundestages erheblich eingeschänkt.

Wir harren nun der Aufklärung, auf welcher gesetzlichen Grundlage sowohl Grundgesetz als auch Abgeordnetengesetz in die Mülltonne gehauen werden dürfen. Vor allem interessiert uns, ob wir das auch dürfen, auf Gesetze pfeifen.