Eine Gerichts-Illustrierte beginnt einen langen Artikel mit dem folgenden Satz. Erstens haben wir an der Stelle aufgehört und zweitens stimmt da was nicht.
Der gewaltsame Tod der Studentin Tugce Albayrak löste deutschlandweit Bestürzung und Anteilnahme aus.
[update 17.06.2015 12:45]
Den Lösungsansatz findet man hier.
kein Bundesverdienstkreuz für Tugce
Eine ausführliche Prüfung habe jedoch ergeben, "dass die sehr engen Voraussetzungen für eine posthume Verleihung nicht im erforderlichen Maße erfüllt sind".
Sagen wir mal so. Gar nicht. Doch das darf ein Odensverleiher nicht kundgeben.