4. Juli 2015

Flug MH17: NSU-Bundestagsbeschluß wird Erfolgsmodell



Die Abgeordneten des Bundestages haben es vorgemacht, nun ziehen andere Staaten nach. Nach nicht einmal drei Wochen Ermittlungsarbeit und einer Lügenorgie von Ziercke und Range beschlossen die Abge­ord­ne­ten des Deutschen Bundestages am 22.11.2011, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos seien Mörder, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung und überhaupt Schuld daran, daß die Nazis kurz vor der Machtergreifung standen und die noch junge deutsche Demokratie dem Untergang geweiht gewesen wäre, wenn... Ja, was wäre eigentlich wenn?

Egal. Das Beispiel NSU ist nach Gott weltweit eines der bis heute erfolg­reichsten Modelle, wie man ein Phantom, etwas Nichtexistentes, zu einem real existierendem Wesen machen kann, was zum fürchterlichsten Verbrechen seit dem Bau der deutschen Autobahnen geronn, dem NSU-Nazi-Morddesaster (Petra Pau).

Man benötigt keine Kriminaluntersuchung, keinen Strafprozeß, ein Schau­prozeß (V-Mann Brandt) reicht. Was es braucht, ist eine überschaubare Zahl an Löhnschreibern und Politikern mit überbordender Phantasie. Dann kann man sich die Mühe einer strafrechtlichen Würdigung sparen, läßt Märchendichter Anklagen schreiben und Darsteller einen Prozeß führen.

ILLUSTRIERTE-ONLINE 03. Juli 2015, 17:43 Uhr
Abschuss über Ukraine

Niederlande wollen Uno-Tribunal zu MH17

Unter den Opfern des Fluges MH17 waren viele Niederländer. Mit der Einrichtung eines Uno-Tribunals sollen die Täter strafrechtlich verfolgt werden.


Eigentlich bedarf es keines Tribunals. In den Niederlanden gibt es eine Strafgesetzgebung, die alle Instrumenten für deren Begehr bereitstellt. In der Ukraine gibt es ebenfalls eine Strafgesetzgebung, so primitiv die auch sein mag, die ebenfalls alles bietet, was der Anklage und Verurteilung der Täter dienlich ist.

Es gibt internationale Vereinbarungen, Völkerrecht usw., wie im gegebenen Fall zu verfahren wäre.

Wenn nun der Schrei nach einem Tribunal erfolgt, dann ist bereits eines klar. Sie haben keine Ahnung, wer die Täter sind und wollen eine Abstimmung darüber herbeiführen.

Oder es ist weitaus schlimmer. Sie wissen, wer es war, ungefähr jedenfalls, und brauchen die Abstimmung, um der Welt per Akklamation einen anderen Täter zu präsentieren als jenen, der es war, weil der, der es war, es nicht gewesen sein darf.

Das geht deutlich preiswerter. Schraven macht es in Zusammenarbeit mit BND und Illustrierter zum Bruchteil der Kosten eines UN-Tribunals. Den Tribun gibt er nebenbei auch noch, wenn das Vertragsbestandteil ist.