13. Februar 2016

Der Linke: Freiheit für Gegendemos mit Randale



Der Bundestagsabgeordnete Müller von der Linken hat Strafan­zeige gegen zwei leitende Beamte der Polizeidirektion West gestellt...

Der Abgeordnete sieht den Angaben zufolge sein Recht auf Ver­sammlungsfreiheit eingeschränkt, weil die Polizei am vergan­genen Mittwoch einer Gegendemonstration den Weg versperrt hat­te.


Norbert Müller (Potsdam), Student, fühlt sich in seinem Recht auf Gegen­demo mit Randale eingeschränkt und klagt gegen Polizisten, damit die ihm fürderhin eine Gasse zu seinen Feinden schlagen lassen, auf daß er den verhaßten Gegner mittels Pflastersteinen, Böllern und kecken Sprü­chen in die Flucht schlagen kann.

Nun kennt das deutsche Recht zwar kein Recht auf Gegendemo, erst recht keines auf Randale. Doch wenn Herr Müller von der Hinterbank das meint, dann ist das so.

Bei einem solchen Verständnis von Grundgesetz und Versammlungsrecht ist es wohl besser, die Linken fliegen bei den nächsten Wahlen aus den Parlamenten. Das verschafft ihnen eine Denkpause, wie mit geltenden Gesetzen umzugehen ist. Noch ist es ja nicht strafbar, die derzeit gültige Rechtslage zu zitieren, wie im Fall des Schießbefehls der BRD entschieden wurde. Frau Petry durfte den Hinweis auf den Schießbefehl im UZwG geben.

Liebe Mitleser aus Brandenburg. Manchmal kann man mit euch fühlen, wenn ihr ob der Volldeppen, die bei euch für die Machtelite ausgewählt wurden, in die Tischkante beißt.

[update 19:50 Uhr]

Hadmut Danisch

Was sagt es über unseren Staat, was sagt es vor allem über rot-grün aus, wenn man als rechtsradikal hingestellt und geächtet wird, wenn man nur an Wahlrecht und Demonstrationsfreiheit erinnert?

Es kann ja nur bedeuten, dass Staat und rot-grün mit Demokratie nichts mehr zu tun haben.