2. November 2016

Reichsbürger im Völkerrecht

ND, 25.10.2015, Seite 18

Uwe Kalbe schreibt in dem ansonsten interessanten Artikel über einen Reichsbürger, »die Bundesrepublik ist international anerkannter Rechts­nachfolger des Deutschen Reiches,« Das ist so nicht richtig. Es war der Rechtsstandpunkt der DDR, dass beide deutsche Staaten Nachfolge­staa­ten des Deutschen Reiches sind. Die BRD dagegen betrachtete und be­trach­tet sich auch heute noch ausdrücklich nicht als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Nach der Auffassung der BRD ist das Deutsche Reich durch die Niederlage im zweiten Weltkrieg, die bedingungslose Kapitu­la­tion und die Übernahme der obersten Regierungsgewalt durch die vier Siegermächte nicht untergegangen, sondern besteht bis heute fort. Die BRD betrachtet sich als Staat und Völkerrechtssubjekt als identisch, teil­identisch, subjektidentisch mit dem Deutschen Reich. Es gibt dafür viele Belege. Ich verweise nur auf zwei: In der Begründung der Bundesregie rung zum Einigungsvertrag heißt es: »Mit der Einbeziehung des anderen deutschen Staates in den Geltungsbereich des Grundgesetzes erlangt die mit dem Völkerrechtssubjekt »Deutsches Reich subjektidentische Bundes­republik Deutschland ihre gebietsmäßige Vollständigkelt.« In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bun­des­­tag aus dem Jahr 2013 (Drucksache 17/14807) verweist die Bundesre­gierung zustimmend auf das Bundesverfassungsgericht, das »in ständiger Rechtsprechung festgestellt [hat], dass das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist«.

Prof. Dr. Gregor Schirmer, Berlin
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Sehr guter Mann, der Gregor Schirmer. Kannste glauben.