ND, 25.10.2015, Seite 18
Uwe Kalbe schreibt in dem ansonsten interessanten Artikel über einen Reichsbürger, »die Bundesrepublik ist international anerkannter Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches,« Das ist so nicht richtig. Es war der Rechtsstandpunkt der DDR, dass beide deutsche Staaten Nachfolgestaaten des Deutschen Reiches sind. Die BRD dagegen betrachtete und betrachtet sich auch heute noch ausdrücklich nicht als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Nach der Auffassung der BRD ist das Deutsche Reich durch die Niederlage im zweiten Weltkrieg, die bedingungslose Kapitulation und die Übernahme der obersten Regierungsgewalt durch die vier Siegermächte nicht untergegangen, sondern besteht bis heute fort. Die BRD betrachtet sich als Staat und Völkerrechtssubjekt als identisch, teilidentisch, subjektidentisch mit dem Deutschen Reich. Es gibt dafür viele Belege. Ich verweise nur auf zwei: In der Begründung der Bundesregie rung zum Einigungsvertrag heißt es: »Mit der Einbeziehung des anderen deutschen Staates in den Geltungsbereich des Grundgesetzes erlangt die mit dem Völkerrechtssubjekt »Deutsches Reich subjektidentische Bundesrepublik Deutschland ihre gebietsmäßige Vollständigkelt.« In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag aus dem Jahr 2013 (Drucksache 17/14807) verweist die Bundesregierung zustimmend auf das Bundesverfassungsgericht, das »in ständiger Rechtsprechung festgestellt [hat], dass das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist«.
Prof. Dr. Gregor Schirmer, Berlin
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Sehr guter Mann, der Gregor Schirmer. Kannste glauben.