10. Januar 2017

Staatsanwalt rettet die V-Zelle



Staatsanwalt Nils Delius beantragte, den Vorwurf der Bildung einer "kriminellen Vereinigung" fallenzulassen. Dieser Punkt betrifft fünf der sechs Angeklagten.

Während die einen sagen

Zu den Gründen äußerte sich Delius zunächst nicht.

schreiben die anderen zum gleichen Sachverhalt

Am Rande des Verfahrens habe Delius, so die Nachrichtenagentur dpa, von "prozessökonomischen Gründen" gesprochen. Zum Nachweis dieser Anklagepunkte müssten weitere Beweise erhoben werden, bei ihrem Wegfall könnte sich die Staatsanwaltschaft auf andere Anklagepunkte konzentrieren.

Im Kern geht es also um Beweise und darum, warum ein Staatsanwalt keiner Rechenschaftspflicht seiner Beweggründe unterliegt. Weitere Beweise erheben, das ist in der geteilten Meinungspresse unstrittig.

Es geht darum, diese Beweiserhebung ausfallen zu lassen, denn niemandem wäre damit gedient, wenn alle V-Leute in Großbeeren einsitzen und Gerüchte aus dem Zellentrakt an ihre Brötchengeber durchfunken.

Eine Zeigefingerstrafe muß reichen, damit der Feldeinsatz der jungen Burschen im Dienst des Staatsschutzes gewährleistet bleibt.