10. November 2018

Geist der Verfassung höher gewichtet als Kleingeist


Verbot rechter Kundgebung aufgehoben

Die Berliner Innenverwaltung will weiterhin erreichen, dass die für Freitagabend geplante rechte Demonstration doch noch verboten wird.

Das Verwaltungsgericht hatte zuvor das Demonstrationsverbot der Innen­verwaltung aufgehoben. Es sei nicht zu erkennen, dass die Kund­gebung sich eindeutig gegen das Gedenken am 9.November richte. Dass der Anmelder von der Polizei als Rechtsextremist geführt werde, reiche für ein Verbot nicht aus.

Der Senat hat beim Oberverwaltungsgericht gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt.
Wieder einmal war ein Gericht gefordert, aktiven Verfassungsfeinden die Grenzen ihrer kleingeistigen Denke aufzuzeigen und sie so in die Schran­ken zu weisen. Die derzeit geltende Verfassung kennt die von einem Herrn Geisel vorgebrachten Gründe, mit denen eine friedliche Versammlung verboten werden sollte, nämlich nicht.

Strunzdumme Politiker an den Schalthebeln der Berliner Macht. Das ist in der Hauptstadt Standard statt selten. Hier gehört das zu den Mindest­anforderungen für die Wahrnehmung eines Amtes, für das man fachlich nicht geeignet ist.