Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, daß das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.
§39 Deutsches Richtergesetz
Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zu schweigen.
§43 Deutsches Richtergesetz
§39 Deutsches Richtergesetz
Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zu schweigen.
§43 Deutsches Richtergesetz
Wer sich den unsäglichen Antifascheiß reinziehen möchte, den der Moser gedichtet hat, der kann das tun. Wer Leser mit BILD-Lyrik auf seine Leimspur lockt, hat nur tiefe Verachtung verdient.
NSU-Richter lässt NSU-Ausschuss auflaufenDas ist strunzdumm wie ein Sack voll Knallerbsen.
Manfred Götzl verweigert dem Parlament von Brandenburg als Zeuge weitgehend die Kooperation
Was soll das sein, ein NSU-Richter?
Götzl hatte mit dem Brandenburger Parlament gar nichts zu tun, allerhöchstens mit den Auserwählten in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß.
Genau hier liegt aber auch die große Goebbelslüge von Moser. Der Götzl kann gar nicht anders als den Schnabel halten, solange das Verfahren noch offen ist. Vollhonks der übelsten Sorte waren jene Schnapsbirnen, die den Götzl unbedingt als Zeugen vorladen wollten und es auch getan haben.
Aus Falschem folg Beliebiges. Wie bei Moser, der sich in Beliebigkeiten verliert, statt sich dem Aktenzeichen XY ungelöst zu widmen. Bei Piatto ist nur von Interesse, wie lange und mit welcher Aufgabe er von den amerikanischen Diensten geführt wurde und ob seine Zeugenschutzverschickung damit zu tun hatte, daß mit Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach jahrelanger Flaute endlich eine Ablösung gefunden ward. Und zweitens, inwiefern die deutschen Dienste sich dabei haben übertölpeln lassen, zu deutsch, übersteuert wurden.
Einen schönen Sonntag auch allen stocknüchternen NSU-Fans.
Olle Knolle 14.01.2019 11:44
Re: Ist all das.....
Nein, das ist schlichtweg ungeschickt, einen Richter über einen seiner Fälle zu befragen, bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
--
Bratapfelkuchen
14.01.2019 11:08
Wirklich überraschend ist das doch nicht.
Oder hat wer geglaubt, daß Götzl nach DEM Urteil jetzt aus dem Nähkästchen plaudert wie er die Sache sieht oder warum er so entschieden hat?
--
Rene Falk Thomasius 14.01.2019 12:38
Sachliche Berichterstattung sieht anders aus!
Die Überschrift des Artikels macht diesem zu einem nicht gekennzeichneten Meinungsstück.
Sachliche Berichterstattung sieht daher anders aus.
Es ist im übrigen ein WITZ das der Autor des Artikels nicht hinterfragt warum die im Aus-Schuss sitzenden Politzombies einen Richter zu einem Urteil befragen wollen was noch nicht vorliegt!
Das sieht mir daher wie eine aktive Vertuschung des Untersuchungsausschusses aus!
So kann man das nämlich auch sehen!
(Im Sinne des perspektivischen Sehens)
Das heisst!
Ein Parlament-ARIER der nicht weiss das ein Urteil erst dann voll rechtskräftig ist wenn es schriftlich ausgefertigt und vom Richter unterschrieben ist und zu diesem Fragen stellen will bevor es ausgefertigt ist hat vom Rechtsstaat soviel Ahnung wie ein Amöbe vom Mond!
Sich ergo selbst in eine so unhaltbare Position zu bringen grenzt schon an Vereitelung oder vollständigen Hirntod!
Was hätte der Richter denn antworten sollen?
Das er die Gesetze die eben von diesen Hochbegabten gemacht und beschlossen wurden mal so eben ändert und er seine eigenen Pflichten die sich aus diesen Gesetzen ergeben verletzt/aufhebt?
Daher folgendes. Wer es einem Richter als Untersuchungsausschuss so leicht macht muss sich gefallen lassen nicht an der Aufklärung interessiert zu sein!
Der versuchte Bruch der Gewaltenteilung (die in DE ohnehin nicht wirklich gegeben ist) ging wohl eher von dem Untersuchungsaussschuss aus und nicht von benanntem Richter!
Alles in allem zeigt dieser Vorgang aber das Tollhaus indem wir leben und wofür wir bürgen! Da haben sich alle beteiligten Seiten bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert!
Gute Besserung uns allen! :)
--
bienenstich 14.01.2019 15:47
Es wurde unten doch schon geschrieben.
Götzl darf aus einem Prozess, dessen Urteil noch nicht rechtskräftig ist, nichts bekunden, um das Urteil nicht zu gefährden. Rechtskräftig ist es erst, wenn schriftlich vorliegend, unterschrieben.
Hier solltest du dich eher fragen, warum der Untersuchungsausschuss den Götzl zum jetzigen Zeitpunkt einlädt, und damit das Risiko eingeht, er könne sich verplappern.
Da wäre das Geschrei aber groß, wenn ein U-Ausschuss plötzlich den NSU-Prozess gekippt hätte, weil Götzl nicht an sich halten kann.
Re: Ist all das.....
Nein, das ist schlichtweg ungeschickt, einen Richter über einen seiner Fälle zu befragen, bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
--
Bratapfelkuchen
14.01.2019 11:08
Wirklich überraschend ist das doch nicht.
Oder hat wer geglaubt, daß Götzl nach DEM Urteil jetzt aus dem Nähkästchen plaudert wie er die Sache sieht oder warum er so entschieden hat?
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Rene Falk Thomasius 14.01.2019 12:38
Sachliche Berichterstattung sieht anders aus!
Die Überschrift des Artikels macht diesem zu einem nicht gekennzeichneten Meinungsstück.
Sachliche Berichterstattung sieht daher anders aus.
Es ist im übrigen ein WITZ das der Autor des Artikels nicht hinterfragt warum die im Aus-Schuss sitzenden Politzombies einen Richter zu einem Urteil befragen wollen was noch nicht vorliegt!
Das sieht mir daher wie eine aktive Vertuschung des Untersuchungsausschusses aus!
So kann man das nämlich auch sehen!
(Im Sinne des perspektivischen Sehens)
Das heisst!
Ein Parlament-ARIER der nicht weiss das ein Urteil erst dann voll rechtskräftig ist wenn es schriftlich ausgefertigt und vom Richter unterschrieben ist und zu diesem Fragen stellen will bevor es ausgefertigt ist hat vom Rechtsstaat soviel Ahnung wie ein Amöbe vom Mond!
Sich ergo selbst in eine so unhaltbare Position zu bringen grenzt schon an Vereitelung oder vollständigen Hirntod!
Was hätte der Richter denn antworten sollen?
Das er die Gesetze die eben von diesen Hochbegabten gemacht und beschlossen wurden mal so eben ändert und er seine eigenen Pflichten die sich aus diesen Gesetzen ergeben verletzt/aufhebt?
Daher folgendes. Wer es einem Richter als Untersuchungsausschuss so leicht macht muss sich gefallen lassen nicht an der Aufklärung interessiert zu sein!
Der versuchte Bruch der Gewaltenteilung (die in DE ohnehin nicht wirklich gegeben ist) ging wohl eher von dem Untersuchungsaussschuss aus und nicht von benanntem Richter!
Alles in allem zeigt dieser Vorgang aber das Tollhaus indem wir leben und wofür wir bürgen! Da haben sich alle beteiligten Seiten bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert!
Gute Besserung uns allen! :)
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bienenstich 14.01.2019 15:47
Es wurde unten doch schon geschrieben.
Götzl darf aus einem Prozess, dessen Urteil noch nicht rechtskräftig ist, nichts bekunden, um das Urteil nicht zu gefährden. Rechtskräftig ist es erst, wenn schriftlich vorliegend, unterschrieben.
Hier solltest du dich eher fragen, warum der Untersuchungsausschuss den Götzl zum jetzigen Zeitpunkt einlädt, und damit das Risiko eingeht, er könne sich verplappern.
Da wäre das Geschrei aber groß, wenn ein U-Ausschuss plötzlich den NSU-Prozess gekippt hätte, weil Götzl nicht an sich halten kann.