20. Januar 2019

die AfD und 100 Jahre Frauenwahlrecht

Zu dem, was die Lügenpresse gerade als 100 Jahre Frauenwahlrecht abfeiert, hat Fefe erschöpfend Auskunft erteilt.
Wir sind also eigentlich eher bei 30 Jahren freie Wahlen in diesem Land. Je nach Blickwinkel.
Zu dem, was die Lügenpresse als AfD Prüffall für den Verfassungsschutz abfeiert, hat Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg erschöpfend Auskunft erteilt.
Nun sind das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesbehörden für Verfassungsschutz nach einer monatelangen Auswertung von über 1.000 Seiten Material zu dem Ergebnis gekommen, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz nicht erfüllt sind. Kommuniziert wird aber nicht: „Die AfD darf nicht durch den Verfassungsschutz beobachtet werden“, sondern kommuniziert wird: „Der Verfassungsschutz erklärt die AfD zum Prüffall“. Das ist nicht falsch, aber es verschiebt die Akzente in der öffentlichen Wahrnehmung fundamental. Die erste Aussage entlastet die AfD, die zweite prangert sie als „Fall für den Verfassungsschutz“ an. ...

Soweit ich sehe, ist bisher die Einstufung als Prüffall immer eine interne, nicht öffentlich kommunizierte Angelegenheit der Verfassungsschutz­behörden geblieben. Mir ist kein anderer Fall bekannt, in dem der Verfassungsschutz die Einstufung als Prüffall öffentlich bekanntgegeben hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz – und zuvor bereits die thüringische Verfassungsschutzbehörde – werden erklären müssen, warum sie im Fall der AfD von dieser Praxis abgewichen sind und die Einstufung als Prüffall zur öffentlichen Sensation gemacht haben.
Da kann er aber lange drauf warten, daß das Ramelow-Regime eine Erklärung für dieses dubiose Gebaren abliefert. Deren Geschäft ist der Exorzismus. Dem wird alles untergeordnet.