10. Februar 2019

Bullshitblubber

Die Verlegenheitslösung des Berliner Datenschutzes (Markus Beckedahl), Maja Smoltczyk, äußert sich zu einem Sachverhalt. Kriminelle Elemente der llinksfaschistischen Szene in Berlin hatten wohl Schreiben erhalten, in denen angedeutet wird, daß man wisse, wo die wohnen. Oder so ähnlich.
"Wenn Beschäftigte der Polizei politisch motiviert perso­nen­bezogene Daten aus polizeilichen Informationssystemen entnehmen, ist das eine Straftat, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheitsorgane stark beschädigt."
Das Problem. Bisher ist nicht bekannt, mit welcher Motivation personen­bezogene Daten aus polizeilichen Informationssystemen entnommen wurden. Was also, wenn es eine kriminelle, demokratiefördernde, die Sicherheit der Bürger erhöhende usw. Motivation war? Ist das immer noch ein Straftat? Oder nur noch ordnungswidrig? Im übrigen hat der Vorgang, egal aus welcher Motivation heraus, nichts aber auch gar nichts an Vertrauen in der Öffentlichkeit zerstört. Das bildet sich die Verlegen­heits­lösung nur ein. Außerdem hat sie heftige Probleme mit der Logik.
Staatsanwaltschaft, Polizei und die Innenverwaltung haben bis Redaktionsschluss dieser Seite auf Anfragen des »nd« nicht geantwortet.