23. November 2019

Arschlöcher reloaded

Ein Arschloch darf in der öffentlichen Auseinandersetzung auch als sol­ches bezeichnet werden. Klaus Alfs hat das in einem kleinen Exkurs, Moral für Anfänger, ausführlich begründet. Früh übt sich, wer gut Schimpf­wort kennen will.
Man lehnt Argumente mit dem Hinweis darauf ab, dass die Person, die sie vorträgt, defizitär sei – zum Beispiel ein „Arschloch“. ...
Argumente, die auf Personen zielen, sind als solche keineswegs unzu­lässig. Sie sind zum Beispiel angebracht, wenn es um Personen geht.