25. Dezember 2019

NSU: der Tod, der aus der Flinte kam - reloaded


Weihnachtsmann als Symbolbild für alles.

Such den Bekannten, der die Brenneke mitgebracht hat und die Schachtel wieder mitnahm.
Bernie Gunther, bei lecker Kaffee in einer Strandbar



MUNDLOS setzt sich im hinteren Teil des Wohnmobils auf den Boden, stellt die Pumpgun auf den Boden, steckt sich die Waffe in den Mund und tötet sich selbst.

Ja, die Flinte wurde auch reloaded. Weil sie dem Mundlos nach dem Krönleinschuß versehentlich aus der Hand fiel und sich selbst repetierte. Sagt die Polizei ihjei ihjei. Und wenn nicht, dann eben vom Repetier, das in Thüringen beheimatet ist.

Es sei nochmal auf die kurzweilige Zeit mit dem besten Detektiv deutscher Zunge zurückgekommen.

Geht man beim Doppelmord an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von einer Beziehungstat aus, was man als Arbeitshypothese natürlich darf und muß, dann gibt es wesentlich drei Beziehungsfelder, aus denen heraus Personen die Tat begangen haben können.
  1. Alte Feindschaften aus der Jenaer Zeit.
  2. Alte Freundschaften aus der Jenaer Zeit.
  3. Jüngere "Freundschaften" aus der Jetztzeit (im Verbund mit den alten Feindschaften).
Das Auffindebild der Mordopfer spricht dem ersten Anschein nach für eine Verdeckungsstraftat, deren Pyramide ungefähr so geht.
  1. Vertuschung der Tatumstände durch die deutsche Justiz und die ihr hörigen Medien, den Austs und Knallerbsen der Branche, im Verbund mit den zuständigen Organen des Staats- und Verfassungsschutzes.
  2. Art und Weise des erste Angriffs auf den Fundort der Leichen unter Führung von Polizeidirektor Menzel.
  3. Brandlegung im Wohnmobil.
  4. Flintenschüsse.
  5. Mord mit was auch immer für Waffen oder rohen Kräften.
Ein Großwildjäger geht nie mit nur zwei Brennekes auf Pirsch. Die Patronentasche, der Gürtel oder die Schmuggelfächer in der Hose sind immer prall gefüllt, um den goldenen Schuß nicht zu verpassen.

Insofern greift man sich im Ernstfall die Schachtel mit den Patronen und entsorgt die dann auf der Flucht vom Tatort, vergaß aber, eine erkleck­liche Menge dortselbst zu lassen.

Darauf bezieht sich die Bemerkung nach dem Bekannten, der freien Zu­tritt zu den Uwes hatte. Die Frage, ob sie arglos waren, als sie zu Tode gebracht wurden, läßt sich nicht beantworten, wenn man in der Vertu­schungspyramide die Ziffer 5 betrachtet. Das kann auch eine schnöde Blitzexekution gewesen sein. Der Rest ist dann einfach nur folgerichtig. Auch in diesem Fall kann Arglosigkeit bünstigend gewesen sein. Muß aber nicht.

Es stellt sich ein zweite, zwingende, weil sehr naheliegende Hypothese, wenn man von einer Beziehungstat ausgeht.




Die Sellier & Bellot red and black gibt es immer noch, nur in anderer Verpackung.
Bildschirmfoto: Bd. 4-2-2 Brandbericht Zwickau Anl. 17 LiBi-Mappe Bd. 11, S. 20 PDF


Zschäpe war als Hausdame (Zugehfrau)* der konspirativen Wohnung in der Frühlings­straße 26 zu Zwickau angestellt. In dieser Wohnung befand sich unter anderem eine Waffenkammer mit vielerlei Schießgerät, Schießpulver und Patronen.

Da Zschäpe in etwa am 1. November 2011 vondannen zog, ist eine einfache Frage zu beantworten.

Wer entnahm am 2. oder 3. November 2011, gerne auch vorher, zwei Flinten und eine Schachtel Brenneke aus der Waffenkammer, um das Mordwerk zu vollenden?

Wer war der Mieter der Wohnung? Wer hatte Zutritt zur Wohnung, bzw. konnte sich diesen problemfrei verschaffen?

Mieter war der Matthias Dienelt. Kenntnis von der Waffenkammer hatten unter anderem die Fürsorgebauftragten von Zschäpe und Dienelt. Und problemfreien Zugang hatten die "Handwerker".

Admin: Warum wurde der Dienelt nie vorgeladen, weder beim Schauprozess noch bei den Laber-Ausschüssen?

Habt ihr nun verstanden, was die Weihnachtsglocke geschlagen hat, ihr Weihnachtsmänner?

Ein paar ruhige und erholsame arbeitsfreie Tage, auch allen deutschen Micheln.
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* Subzero 27.04.2018 09:34
Frauen hingegen kümmern sich vornehmlich um den Haushalt, bekommen Kinder und versorgen die Ehemänner und den Nachwuchs.

Laut Bundesgerichtshof sind derartige Handlungen nicht strafbar, weil sie keine explizite Terrorunterstützung darstellen.