12. Januar 2020

Mordfall Lübcke: Hurra, es war ein anderer Rechtsextre­mer


Aktuelle Erkenntnisse zur Ermordung von Walter Lübcke / Markus Hartmann (l.) und Stephan Ernst (r.) am 1. September 2018 in Chemnitz.

Michael Klonovsky befragt Igor, den Pianisten

Welche Drogen sollten Ihrer Meinung nach legalisiert werden?
Marihuana und alles, was die Antifa nimmt.

N-TV hatte es wegen Trump verkackt, denn der war ihnen mit seiner Erklärung zum Flugzeugabschuß im Iran wichtiger. Eigentlich wollten sie die Pressekonferenz des derzeitigen Verteidigers von Stephan Ernst live übertragen, wenn nicht auf dem Fernseher, dann auf dem Twitter. So blieb am Ende nur der dürre Text.
Im Mordfall Walter Lübcke widerruft der Hauptverdächtige sein Geständnis und bestreitet nun, den tödlichen Schuss auf den Kasseler Regierungspräsidenten abgegeben zu haben. Sein Mandant habe bei einer erneuten Aussage vor dem Ermittlungsrichter entsprechende Angaben gemacht, sagte Verteidiger Frank Hannig in Kassel. Stephan E. gehe davon aus, dass der ebenfalls wegen der Tat inhaftierte Markus H. den Schuss auf den Regierungspräsidenten abgegeben habe. Die neuen Angaben müssen nun von den Ermittlern überprüft werden.
Das ist exakt der Stand, bei dem Hannig das Mandat übernommen hatte. Tagelang war Ruhe um den Lauf der Ermittlungen. Ein männlicher Freund des Sohnes vom alternden Politiker geriet zuerst unter Verdacht, da er sich als Tatortreiniger betätigte, bevor die Kriminalpolizei ihre Tatortarbeit überhaupt begonnen hatte.

Mittels einer DNA-Spur kam man dann auch auf Ernst. Der aber hatte den Ermittlern nichts zu sagen. Bis Staatsanwalt B. Stechung mit einem verlockenden Angebot im Auftrag des Dienstherrn aufschlug und es via Anwalt verklickern ließ?
Nach Angaben von Anwalt Hannig habe E. mit seinem früheren Geständnis Markus H. schützen wollen - ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden. Auf eigenen Wunsch wurde Stephan E. nun erneut vernommen.
Beim Hessenfunk steht es präziser.
Ernst will die Tatbeteiligung von Markus H. demnach zunächst nicht erwähnt haben, weil ihm sein damaliger Anwalt als Gegenleistung versprochen habe, seine Familie werde geschützt und finanziell unterstützt.
Und schwupps hatte man über Nacht auf einmal das Geständnis, auf das Politik und Medien so sehnsüchtig warteten. Dabei hätte man es bereits viel früher wissen können. Der Generalbundesanwalt hatte die Ermittlungen an sich gerissen. Und damit waren alle Messen gesungen. Da kommt nichts mehr rum, denn diese Behörde wird immer dann angerufen, wenn es etwas zu vertuschen gilt.

Was gäbe es denn zu vertuschen? Nun genau das, was bisher bekannt ist. Daß Ernst seit einem Jahrzehnt nicht mehr als Nazi in Erscheinung getreten ist, so wie Minrath eben keine Auskünfte zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe erteilen konnte, weil es bei der Bundesbehörde keine gab, wie Hans-Georg Maaßen auf einer Podiusmdiskussion in Berlin bestätigte. Dann bleiben nur der Kumpel und der erste Verteidiger über. Man mußte einen anderen Täter vors Loch schieben, um den V-Mann zu schützen. Nichts neues im Staat des GBA, wie bei Becker und Zschäpe und in vielen anderen Fällen, aber anders als bei Dienelt und Eminger.

Ernst hat einen Fehler gemacht. Er hat gequatscht, statt das Recht des Schnabelhaltens für sich in Anspruch zu nehmen, wie Udo Vetter nimmermüde ratschlägt.
Selbst die Richterin signalisierte der Zeugin, dass sie gerade in dieser Situation heute doch besser einfach mal schweigen sollte. Wenn sich die Zeugin Sorgen mache, könne sie ja mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und sich nach dem Stand Verfahrens erkundigen. Die Richterin schrieb ihr sogar noch das Aktenzeichen unseres Verfahrens auf.

Ich erlaubte mir da doch den Hinweis auf die schlafenden Hunde, die man in der Regel besser nicht wecken sollte. Ich glaube, die Botschaft kam bei der Zeugin an.
Und wie bei Verena Becker oder Beate Zschäpe gibt es nur eine Seite, die den Deal nicht eingehalten hat. Der Staat.

Man kann ruhigen Gewissens davon ausgehen, daß es sich ziemlich genau so zugetragen hat, wie der Anwalt äußerte, denn das entspricht präzise dem zeitlichen Ablauf der Ermittlung und Verkündung der Zwischenergebnisse. Nur in einem muß widerprochen werden.

Hier noch eine der besten Karikaturen zur deutschen Politik, die zeitnah nach der Pressekonferenz entstand.



Finde 5 Fehler einer Martina Renner.
1. Es gibt keine rechten Einzeltäter.
2. Neonazis lügen wenn sie den Mund aufmachen.
3. Ein rechter Szeneanwalt ist keine seriöse Quelle.
4. Täter, Mittäter, Unterstützer zu ermitteln ist Sache des GBA.
5. Es braucht weiterhin investigative & antifaschistische Recherche. #Lübcke
Eine mögliche Antwort wäre:
  1. Es gibt keine linken Einzeltäter. Linksterroristen marodieren am liebsten im Rudel durch ihre Bürgerkriege.
  2. Linksextremisten lügen, wenn sie den Mund aufmachen.
  3. Ein linker Szeneanwalt ist keine seriöse Quelle.
  4. Täter, Mitttäter, Unterstützer zu ermitteln ist Sache der örtlich zuständigen Staatswanwaltschaft.
  5. Es braucht eine frei und unabhängige Medienlandschaft, die den dem Staat verpflichteten Medien Paroli bietet. Solche Medien gibt es nicht.
Wie immer, wenn es darum geht, den Heizkessel für NSU-Verschwö­rungstheorien auf höchster Propagandatemperatur zu halten, ist eine Frau König-Preuss mit ihren dümmlichen Bemerkungen nicht weit und verbreitet Fake News.
„Ermittler suchen Verbindungen zwischen Lübcke-Mord und NSU.“
Die umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes & des Unterstützer-Netzwerkes ist weiterhin dringend notwendig.
Sie bezieht sich dabei auf von der Frankfurter Rundschau unter dem Decknamen Jörg Köpke verbreitete haltlose Thesen, dieVerschwörungs­theorien bedienen (Peter Beuth (CDU)).

Ermittler suchen keine solchen Verbindungen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wieder einmal zeigt sich, daß sich Schulschwänzen nicht lohnt.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Alles zum Fall Lübcke.

Am Schluß kommt es so, wie es im Fall des Flugzeugabschusses im Iran kam. Ganz im Ernst. Nazikumpel Markus hat menschlich versagt.
H. habe den CDU-Politiker im Streit aus Versehen erschossen.
Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen.

Eine schönen Sonntag auch Herrn B. Stechung und seinen Gesinnungs­genos­sen im Karlsruher Hochsicherheitstrakt.