Florian Gathmann und Jonas SchaibleRelotius lebt und Oppermann ist genau so, wie es die meisten Deutschen von ihm denken. Man fragt sich also wieder mal hinter vorgehaltener Hand, auf welcher gesetzlichen Grundlage dieser Oppermann einen Fraktionszwang aufheben will, den es weder per Gesetz noch per Geschäftsordnung, sondern nur als Geschäftgrundlage von Mauschelpolitik gibt.
In der Debatte um ein neues Wahlrecht spricht Bundestagsvizepräsident Oppermann im SPIEGEL über eine mögliche Aufhebung des Fraktionszwangs.
Ausübung eines „Fraktionszwangs“. Ein solcher liegt vor, wenn die Führung oder die Mehrheit seiner Fraktion dem Abgeordneten eine bestimmte Ausübung seines Mandats auferlegen will und für den Fall der Nichtbefolgung eine Sanktion androht, die sie auch ergreifen kann. Ein solcher Zwang wäre mit der Freiheit des Mandats nicht zu vereinbaren, da in die Freiheit des Abgeordneten, nach seinen eigenen politischen Überzeugungen zu entscheiden, eingegriffen würde.Aufgabe von Gathmann und Schaible wäre gewesen, dem Oppermann seinen Scheiß um die Ohren zu hauen, auf daß er das Abo des Kinderspiegel sofort kündigt. Was machen die Relotiusse. Relotieren bis ins Grab. Schmierfinken, eben.
Schäuble
Deswegen sind die Debatten, die ich in der Öffentlichkeit über Fraktionszwang höre, Unsinn. Jeder Abgeordnete ist frei und kann machen, was er will.