3. Februar 2020

Fraktionszwang


Florian Gathmann und Jonas Schaible

In der Debatte um ein neues Wahlrecht spricht Bundestagsvizepräsident Oppermann im SPIEGEL über eine mögliche Aufhebung des Fraktionszwangs.
Relotius lebt und Oppermann ist genau so, wie es die meisten Deutschen von ihm denken. Man fragt sich also wieder mal hinter vorgehaltener Hand, auf welcher gesetzlichen Grundlage dieser Oppermann einen Frak­tionszwang aufheben will, den es weder per Gesetz noch per Geschäfts­ordnung, sondern nur als Geschäftgrundlage von Mauschelpolitik gibt.
Ausübung eines „Fraktionszwangs“. Ein solcher liegt vor, wenn die Führung oder die Mehrheit seiner Fraktion dem Abgeordneten eine be­stimmte Ausübung seines Mandats auferlegen will und für den Fall der Nichtbefolgung eine Sanktion androht, die sie auch ergreifen kann. Ein solcher Zwang wäre mit der Freiheit des Mandats nicht zu vereinbaren, da in die Freiheit des Abgeordneten, nach seinen eigenen politischen Überzeugungen zu entscheiden, eingegriffen würde.
Aufgabe von Gathmann und Schaible wäre gewesen, dem Oppermann seinen Scheiß um die Ohren zu hauen, auf daß er das Abo des Kinder­spiegel sofort kündigt. Was machen die Relotiusse. Relotieren bis ins Grab. Schmierfinken, eben.

Schäuble
Deswegen sind die Debatten, die ich in der Öffentlichkeit über Frak­tions­zwang höre, Unsinn. Jeder Abgeordnete ist frei und kann machen, was er will.