“Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13, Absatz eins) eingeschränkt.”Mit den Grunderechten ist es wie mit der Meinungsfreiheit. Entweder man hat sie oder eben nicht. Dazwischen passen nicht mal die gesammelten und/oder gestammelten Plattheiten von Merkel auf Persia Dünndruck (by Sepp).So einfach geht das.
[update 16:40 Uhr]
Die gesetzliche Suspendierung der Grundrechte wurde um eine Woche verschoben, auch wenn sie de facto schon gar nicht mehr existieren.