23. Dezember 2020

Urteil gegen Stephan Balliet: unfaßbar, grausam, feige

Hatte die Chefredaktion der Spiegelnden nicht irgendwann mal be­schlos­sen, die Dichtung einzustellen, weil große Teile der Redaktion nicht mehr ganz dicht sind?

Die Titelnden unter Führung einer Dichtenden attestieren: Das Urteil gegen Balliet ist unfaßbar, grausam und feige. Da fragt man sich, welche Getränke und Kräuter an der Alster feilgeboten werden, solch Bewertung herbeizufabulieren?

Der AK NSU war schon immer der Meinung, daß die Menschen vor sol­chen Gestalten wie Balliet geschützt werden müssen. Man lese sich nur aufmerksam die Fahndungen der Polizei durch, wenn sie mal wieder einen der Klapper Entfleuchten suchen. Nicht ansprechen, der Mann ist gewalttätig. Polizei informieren, wir fangen den wieder ein.

Balliet gehört in jedem aller denkbaren Fälle in die Geschlossene. Ob ein Strafprozeß vor einem Staatsschutzsenat die richtige Antwort ist, daran darf man berechtigte Zweifel haben, denn im Staatsschutzsenat ist der Name Programm.

Völlig unabhängig davon, daß sich der Spiegel für eine Dichtende ent­schied, die eine Geschichte von der Urteilsverkündung anzuliefern hatte, sei erst mal der Fakt mitgeteilt.

Der Angeklagte Stephan Balliet wurde in Magdeburg zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Für zwei Morde, mehrere Mordversuche, dem Versuch des Eindringens in eine Synagoge, Verstößen gegen das Waffengesetz und und und.

Man muß sich diese materiellen Verbrechen vor Augen führen, um zu verstehen, daß dann mit dem Urteil gegen Zschäpe nur eines stimmt. Es wurde in einem Staatsschutzsenat gesprochen, vom Staatsschutzdiener Götzl. Zschäpe hat keinen Mord begangen, keinem beigewohnt und nach nüchterner Analyse auch keine Ahnung von nichts gehabt, so einen Stuß hat sie den Grasel vorlesen lassen.

Weiter im Text zu Balliet.

Das Urteil erging unter anderem wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs und Volksverhetzung. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Es scheint, man muß die Begründung abwarten. Da muß ja ausführlich referiert werden, warum der Rücktritt vom Tatvorhaben an der Synagoge keine Bedeutung für die Strafzumessung hatte. Möglicherweise ist auch die Revision abzuwarten, die übrigens das Urteil bestätigen wird, weil die Richter zu feige sind, dem Balliet ein heftige Macke zu attestieren. Ist auch nicht deren Metier, sondern Domäne von Ärzten und Pillendrehern.

Es sei ein »feiger Anschlag« gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens ...

Da stelle ich doch sogleich die Frage, weil die Frau Mertens Sachkunde zu haben scheint, was ein "kein feiger Anschlag" oder gar ein "mutiger An­schlag" gewesen wäre oder sein kann. Luthers Thesen an der Kirchhaus­pforte scheiden aus. Frage für die Antifa, der ich die Erkenntnisse dieser Frau Mertens zukommen lassen möchte, damit sie ihren moralischen Kompaß neu justiert.

Nun noch ein paar Worte zur Lakotta, der Dichtenden unter den Spiegeln­den.

Seine Tat gilt als einer der schlimmsten antisemitischen Anschläge seit dem Zweiten Weltkrieg.

Ach ja? Was hat er denn antisemitisch getan? Gegen eine solide Eichentür gepocht, die ihrem Namen zurecht alle Ehre machte? Was kümmert es die (deutsche) Eiche, wenn sich die Sau an ihr reibt.

Balliet hat in der Synagoge keine Verbrechen begangen. Alles, aber auch alles, was in diesem Zusammenhang an perversem und pornografischem Ekel publiziert wurde, ist Ausdruck der Phantasie und moralischen Ver­kommenheit des jeweils Dichtenden. Es sind Projektionen ihrer widerli­chen Phantasmen auf das, was sie gerne berichtet hätten, um den Pulitzer abzuräumen. Balliet hat an die Pforte gepocht und ist vom Tatentschluß zurückgetreten, weil die Pforte nachdrücklich den berechtigten Grund ihres Daseins bewies.

Der mit Abstand größte und mittlerweile uneinholbare antisemtische Anschlag seit Ende von WK2 ist jener von Merkel, die hunderttausende begeisterte Antisemiten nach Deutschland einlud, hier ihren antijüdischen Haß ausleben zu drüfen, wenn sie es in ihren heimatlichen Landstrichen nicht mehr können. Es gibt derzeit keine schlimmeren Antisemiten unter deutscher Sonne als Merkel und Konsorten. Und Maas, der wegen Auschwitz in die Politik ging.

Zwar habe der Gutachter dem Angeklagten eine schwere Persön­lich­keitsstörung attestiert, mit paranoiden, schizoiden und selbstunsicheren Zügen. Vereinsamt habe er in seinem Kinderzimmer absurden Verschwö­rungstheorien angehangen. Aber an seiner Schuldfähigkeit bestehe kein Zweifel. *

Genau da haben wir das Problem. Bei Balliet handelt es sich um ein medizinisches. Der konnte nicht anders, und genau deswegen gehört er weggesperrt. Der hat einen schweren Hau weg. Genau das darf aber in einem Staatsschutzsenat nichts zur Sache tun, denn damit würde sich der Staat selber ins Knie schießen, da ihm Billigpropaganda flöten ginge, die er sonst teuer bei Kahane einkaufen müßte.

»Sie sind für die Menschheit gefährlich«, wendet sich Mertens noch einmal zum Angeklagten, der sie scheinbar gleichmütig anschaut. »Wir müssen die Gesellschaft vor Ihnen schützen«, sagt die Vorsitzende zu ihm. Wenn er seine Einstellung nicht ändere, werde er nie wieder in Freiheit kommen.

Die Mertens ist wohl doch nicht so schlau, wie eingangs vermutet. Der hat nie wieder was in Freiheit verloren. Das hat mit seiner Einstellung nichts zu tun, sondern mit den Pillen, die er nicht nimmt.

Die Vorsitzende schiebt gerade noch ihr Manuskript zusammen, da springt Balliet auf und schleudert wortlos einen länglichen roten Gegen­stand quer durch den Saal, er landet zwischen den Tischen der Neben­kläger.

Kurzer Aufruhr, dann ist klar, es war ein zusammengerollter Schnell­hefter. Justizbedienstete ringen den Verurteilten nieder und bringen ihn aus dem Saal.

Eben, völlig bekloppt der Mann.

Ach ja, Relotius, was hatten's wir doch gut bei dir. Die Lakotta hat doch irgendwie Recht. Das Urteil ist zumindest unfaßbar und feige, aber nicht grausam, sondern dem medizinischen Sachverhalt angemessen.
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* Außerhalb der Wertung zum Schuldbefähigenden.

Der Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie des LVR-Klinikums in Essen sollte in seinem Gutachten erläutern, wie schuldfähig der Angeklagte ist. Der Mediziner beschrieb zunächst den Werdegang des Angeklagten. Dieser musste sich zwei Operationen im Bauchbereich unterziehen, die zum Teil missglückten. Sein zuvor begonnenes Studium setzte er daraufhin nicht fort. Der Mediziner sieht in diesen Operationen wichtige Schritte zur Radikalisierung des Angeklagten.
Der Typ gehört in die gleiche Meisenburg wie Balliet.