Die Bundesregierung läßt die nach Grundgesetz nicht stattfindende Zensur durch die Landesmedienanstalten stattfinden und reckt ihre unschuldigen Hände in die Höhe, sie seins nicht gewesen, wie Steinhöfel berichtet.Gegen nicht-linke Online-Medien: Gezielte Zensur durch Landesmedienanstalten
Art. 19 des Medienstaatsvertrags:
“Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Gleiches gilt für andere geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind und die nicht unter Satz 1 fallen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.”
Sie werden offenkundig von Parteien und Landesregierungen derzeit instrumentalisiert, um Meinungsfreiheit zu beseitigen und dem politischen Gegner zu schaden. 2021 ist Wahljahr. Der Wind wird rauher, und der Kampf um die (Meinungs-)Freiheit wird intensiver geführt werden müssen. Wer sich nicht wehrt, der findet sich mit Maulkorb wieder.
4. Zum Schluss der traurige Höhepunkt. Als wäre das willkürliche Agieren der Netz-Riesen und das verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht genug, haben Bund und Länder jetzt nachgelegt. Mit § 19 des Medienstaatsvertrags. Bund und Länder haben die Landesmedienanstalten auf Blogger aller Couleur losgelassen. Unter dem Deckmantel der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ sollen sie sich „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“ vorknöpfen. Und die Einschüchterungswelle läuft schon. Aktuell gehen Schreiben an Blogger aus, in denen zu lesen ist, man sei auf „Passagen gestoßen, die möglicherweise gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.“ Möglicherweise? Und trotzdem ein behördliches Schreiben (das mir vorliegt), in dem mit einem kostspieligen Verwaltungsverfahren gedroht wird?So wird freie Rede eingeschüchtert. Zunächst knöpft man sich Seiten vor, von denen man glaubt, sie der Öffentlichkeit als problematisch verkaufen zu können. Aber wer hält die Anstalten auf, wenn sie mit diesen Angeboten fertig sind? Danach stehen der Politik unbequem Portale mit einer in die Millionen gehenden Leserschaft auf der Abschußliste: Die Achgut.com oder Tichys Einblick. Das perfide: Die Anstalten werden dabei durch Ihre freiwillig und gern gezahlten Rundfunkgebühren finanziert. ... Mit der Rundfunkgebühr wird die Konkurrenz der öffentlich-rechtlichen in die Zange genommen. Natürlich nur, wenn „möglicherweise“ gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen wird. ...
Wir halten den Medienstaatsvertrag insoweit für verfassungswidrig und wollen das gerichtlich klären lassen. Wenn nötig vor dem Bundesverfassungsgericht.