Iron Maiden bietet den Politdoktoren das Beste ihrer Rückseite.
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Wegen des großen Erfolges sind Merkels Todesspritzen wieder on Tour.
Einen Tag später gibt es noch immer keine Mitteilung der Staatsanwaltschaft über Ermittlungen wegen Herbeiführung des Todes durch die Impfung gegen das Corona-Virus.In Oberhausen wurde in einer Pflegeeinrichtung des Arbeiter-Samariter-Bundes an 90 Menschen eine Massenauffrischungsimpfung gegen SARS-CoV-2 mit Hilfe einer dritten Impfstoff-Dosis vorgenommen. Die Impfung muss also mit einem der Impfstoffe von Pfizer/BioNTech, Moderna oder AstraZeneca durchgeführt worden sein – J&J wird nur einmal gespritzt und scheidet also aus.
Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Impfung sind laut dem Schreiben 10 Prozent der Impflinge (9 Personen) „heftig erkrankt, überwiegend mit kardiopulmonalen Problemen”. Es kam zu „einem Todesfall und zwei Reanimationen”.
Allen Kollegen, die diesen Artikel lesen, rate ich dringend dazu, der Aufforderung des Kreisverbandes der KV Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein zu folgen. Also keine Drittimpfung vorzunehmen und zumindest abzuwarten, da das Risiko, Menschen dadurch zu schaden, sehr hoch ist.
Der Nutzen der Drittimpfung ist nicht erforscht, doch ist nicht davon auszugehen, dass eine Wirksamkeit besteht. In jedem Fall ist das absolute Risikointervall, laut der hier betrachteten Stichprobe von schätzungsweise 0,5 bis 20 Prozent, deutlich höher als die absolute Risikoreduktion eines schweren Verlaufs von COVID, die bestenfalls, wie sich aus der Follow-Up-Zulassungsstudie von Pfizer ergibt, im Promillebereich liegt.
Prinzipiell ist es schon erstaunlich, mit welcher Eilfertigkeit und in welcher Weise hier ein dermaßen schwerwiegender Vorfall schon rein sprachlich heruntergespielt wird. Warum das geschieht und auf wessen Veranlassung, wissen wir nicht.Wir sehen uns nicht veranlasst, unsere Berichterstattung zu korrigieren, bis diese schwersten Impfschäden medizinisch und gegebenenfalls juristisch aufgeklärt worden sind. Unter normalen Umständen müsste hier längst die Staatsanwaltschaft tätig werden, möglicherweise geschieht das ja noch.
Ob ein Impfling gestorben ist oder es „lediglich“ zu Reanimationen kam, spielt für die medizinische Bewertung der Vorgänge im übrigen keine Rolle. Der verwendete „Impfstoff“ ist unbestritten hochgradig toxisch und entsprechende Vorsicht geboten. Die im Achgut-Beitrag zur Diskussion gestellten Interpretation zur Pathogenese der toxischen Impfwirkung bleibt eine mögliche und sogar wahrscheinliche Erklärung dieser Impfschäden.