Argument kommt von lateinisch argumentum und hat seine Herkunft in der Juristerei, ist mit dem römischen Recht inhaltlich verwandt, und bezeichnet einen Beweis, eine schlüssige und logisch nachvollziehbare Darlegung eines Sachverhaltes oder Gedankengangs.Es bezeichnet nicht jedes beliebige Mädchengeplapper im Sinne von „Ich will aber, sonst stampfe ich feste auf!“