21. Mai 2022

die Bundesrepublik Deutschland als kein Rechststaat mehr

Michael Klonovsky bezieht sich auf Ulrich Vosgerau.
In diesen Tagen und Wochen lehnt das Bundesverfassungsgericht massenhaft die Annahme solcher Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung ab und begründet dies stereotyp meist nur mit einem einzigen Satz, der darauf hinausläuft, die Beschwerde sei durch den Prozeßbevollmächtigten – angeblich – mangelhaft begründet worden. Gegen diese systematische Rechtsverweigerung – es geht in jedem Einzelfall immerhin um die Vernichtung der beruflichen Existenz eines Berufsträgers, den die alternde Gesellschaft dringend braucht – beginnen Rechtsanwälte zunehmend Sturm zu laufen.
Daraus muß zwingenderweise geschlußfolgert werden:
Die BRD ist kein Rechtsstaat mehr.
Was die Medien nicht zeigen, vorgewärtst von Oliver Janich.
Wisst ihr ab wann man im Dritten Reich gemerkt hat das man in einer Diktatur lebt? GAR NICHT. Man hat es nur gemerkt wenn man dagegen war. Für den größten Teil des Volkes war es keine Diktatur, es ging ihnen gut, es war Freiheit, es war Recht und Ordnung aber wehe jemand sagte das dass nur äußerliche Fassade ist und das im Hintergrund schlimme Dinge passieren, dann war es Volksverhetzung, Vergiftung des politischen Klimas Verschwörungstheorie, Staatszersetzung Lüge, Hassrede, usw... sowie heute.
Ulrich Vosgerau
Warum nur wundert sich ein Gericht, das sich – ohne jede gesetzliche Rechtfertigung – in einer linksaktivistischen Kunstsprache äußert, die bei jedem normalen Bürger instiktive Abwehrreflexe auslöst, über den fortschreitenden Verlust seines öffentlichen Ansehens?

Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist – ähnlich wie bereits dessen berühmter Klimaschutz-Beschluss vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) – im Rahmen der herkömmlich geltenden Grundrechtsdogmatik kaum mehr nachzuvollziehen und offensichtlich rechtsfehlerhaft.

Der Hauptfehler der Entscheidung ... liegt aber in seinen Darlegungen zur (angeblichen) verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Eingriffs in das Grundrecht auf Leben und Gesundheit (Rn. 149 ff.).

Die im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung zu beantwortende Frage ist aber nicht, ob Covid-19 für vulnerable Personen lebensgefährlich war und ob der Staat gegen diese Gefahr einschreiten durfte. Natürlich durfte er. Aber konnten die vulnerablen Personen denn nur durch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht hinlänglich geschützt werden? Gab es denn gar kein milderes Mittel?