„Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“, sagte die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting (58).
Kraft dieser Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtes muß der Senat erstens sofort zurücktreten und sich jeder politischen Tätigkeit enthalten, und er darf nur noch den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten, den es in Berlin eh nicht gibt.
Bis zur Konstituierung eines demokratisch gewählten Berliner Parlaments ist von jeglicher legislativer Tätigkeit abzusehen.
Alles andere ist Faschismus.
[update 17.11.2022, 12:00 Uhr]
Burks
Die Scheinreferenden in Berlin müssen wiederholt werden.