5. November 2022

ursächlich für Spaltung

Reina del Cid: Edgar Allan Poe rap
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Gerhard Strate über den Gesinnungsterror des deutschen Gesetzgebers.

Fakt ist: Die gesetzliche Konstruktion möglichst vieler Meinungsdelikte, wie sie in den letzten Jahren in Mode gekommen ist, hat nun einen traurigen Höhepunkt erreicht. Diese Gesinnungsjustiz trägt absolut nichts zum friedlichen Zusammenleben bei: Der Versuch, immer weitere Kreise der Bevölkerung durch immer neue Straftatbestände zu kriminalisieren und sie durch eine schwammige Rechtslage mundtot zu machen, ist ursächlich für die gesellschaftliche Spaltung unserer Zeit.
Er positioniert sich damit eindeutig gegen Thomas Fischer, der meinte, daß der neue Absatz keinen Deutschen treffen kann, da nur Geschehnisse strafbar sind, die sich gegen Personen nach Absatz richten.
Die Gruppe oder der Bevölkerungsteil oder die Person, gegen die sich die geleugnete (usw.) Tat richtete, muss eine solche »nach Abs. 1« sein. Und von Absatz 1 sind nach ständiger Rechtsprechung nur Teile der inländischen Bevölkerung umfasst.

„(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird be­straft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbu­ches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehö­rigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Ver­sammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Perso­nenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“

Wir können völlig ruhigen Gewissens davon ausgehen, daß bei der Menge an Schandrichtern und willigen Staatsanwälten, die in Deutschland ihrem Gewerbe nachgehen, alsbald die ersten Urteile im Sinne der Machthaber nach Absatz 5 gefällt werden werden. Sucharit Bhakdi ist ein solcher Kandidat, den man unbedingt hängen sehen will, geht es nach einem nordischen Generalstaatsanwalt.

Vergessen Sie das Mantra nicht: Deutschland ist ein Rechtsstaat. Leute wie der Generalstaatsanwalt, der die Anklage gegen Sucharit Bhakdi zu verantworten hat, Leute, die das Recht auf Freie Meinungsäußerung einer Laune des Regimes opfern, sie stehen dafür.
Zurück zu Strate, der das Unheil auf uns zukommen sieht, das dieser legalistische Staatsstreich befördern wird.
Es obliegt somit einer toxischen Mischung aus öffentlicher Meinung und der persönlichen Auffassung von Staatsanwälten und Richtern, welches Kriegsverbrechen als erwiesen betrachtet und dessen „gröbliche Verharmlosung“ somit unter Strafe gestellt werden sollte.

Auch der Bedeutungsinhalt des Wortes „gröblich“ wird in der Praxis zu erheblichen Problemen führen. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass künftig alleine die öffentlich gestellte Frage, ob sich ein Kriegsgeschehen so oder anders abgespielt hat, zu einer Verurteilung wegen Volksverhet­zung führen könnte.

Das ist definitiv falsch. Die Verankerung neuer Delikte im Strafgesetz­buch erweitert selbstverständlich die Strafbarkeit, denn worin sollte sonst ihr Sinn bestehen?

Die Novellierung von § 130 StGB lässt durch ihre fast völlige Unbe­stimmtheit jede Menge Raum für die Kriminalisierung des politischen Gegners. Darin liegt wohl der eigentliche Grund für den Schweinsgalopp, den die Bundesregierung bei ihrem legalistischen Staatsstreich an den Tag legte.