18. September 2023

BRD: Drecksstaat oder mieses Stück Scheiße?

Foto: ursprünglich sollte an dieser Stelle ein Foto von Claudia Roth und einem miesen Stück Scheiße eingeblendet sein. Das fällt aus bayerischen Strafrechtsgründen aus.

Stilübung

Symbolbild für alles mit Dunkeldeutschland unter dem strengen Blick des Regenbogensubjekts.

Michael Klein

Ein Grundproblem politischer Justiz besteht darin, dass geltendes Recht instrumentalisiert werden soll, um den politischen Gegner straf-zu-verfolgen. Um Strafrecht instrumentalisieren zu können, muss man seinen Anwendungsbereich so verbreitern, dass der eigentliche Zweck eines Straftatbestands zwar mit Füßen getreten, seine Anwendung auf bislang normale und unbeanstandete Tätigkeiten oder Aussagen des politischen Gegners aber nunmehr möglich wird.

Ja.
Auch der Spiegel ist Nazi.
Und natürlich gilt in diesem Fall, da eine Redaktionskonferenz den Text abgenickt hat und ein Chef vom Dienst ihn gesetzt hat: Sippenhaft. Der Spiegel ist Nazi.

Alan Posener

Ein Student bezeichnete Deutschland als „Drecksstaat“, weil er in Coronazeiten nicht mit seiner Oma Geburtstag feiern konnte. Strafe: 1500 Euro. Zu Recht werden Menschen vor Beleidigung geschützt. Aber der Staat sollte das nicht nötig haben.

Grundsätzlich aber ist der Paragraf 90a Strafgesetzbuch selbst ein Problem. Dort steht: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (…) die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht (…), wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Formal geht das Urteil also in Ordnung. Denn 90a ist ein Gummiparagraf. Damit kann man jede übertrieben kritische Äußerung über den Staat kriminalisieren. Zu Recht werden Menschen vor Beleidigung geschützt. Der Staat hat das nicht nötig. Er hat, wie es in der Unabhängigkeitserklärung der USA heißt, die Rechte der Bürger zu schützen. Darunter auch ihre Freiheit, auf den Staat zu schimpfen. Der Paragraf 90a gehört abgeschafft.

Der §86a gehört ebenfalls abgeschafft, der 130er weitestgehend in die Tonne, also gründlich ausgemistet.

Reitschuster

Freiheitliche Demokratien zeichnen sich dadurch aus, dass man sie auch ungestraft als Drecksstaat bezeichnen darf, obwohl sie keine sind. Staaten, die es unter Strafe stellen, wenn sie ihre Bürger als „Drecksstaat“ bezeichnen, erwecken damit zumindest den begründeten Verdacht, dass sie ein eben solcher sind.

Früher wurde dieser Paragraph kaum bis gar nicht angewandt. Kultur-Staatsministerin Claudia Roth von den Grünen lief bei einer Demonstration mit, bei der Parolen wie „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ und „Deutschland verrecke“ mitgeführt bzw. skandiert wurden.

Von Ermittlungen ist nichts bekannt. Auch nicht von einer Distanzierung Roths von den Parolen.

Ein anderer Blogger schreibt: „Das Erschreckende am #Drecksstaat ist, dass er beliebig dreckig mit seinen Untertanen umgehen kann, und die Paragraphen 90 und 90a StGB gelten trotzdem noch. Selbst wenn der Staat völlig Amok läuft (Corona/Klima), kann er ein solches Gesetz nutzen, um Kritiker mundtot zu machen.“

Fragolin
Apropos: Ein Staat, der einen Bürger bestraft, weil er ihn als „Dreckstaat“ bezeichnet, gibt diesem Bürger damit hochoffiziell recht. Dumm gelaufen, irgendwie.

Ein Mann geht in Berlin über den Alexanderplatz und schimpft: „So ein Dreckstaat, so ein elender Dreckstaat!“ Kommt ein Volkspolizist und sagt: „Es ist verboten, unser sozialistisches Vaterland zu verunglimpfen, Sie sind festgenommen!“ Antwortet der Mann: „Aber Sie wissen doch gar nicht, welchen Staat ich gemeint habe!“ Denkt der Polizist kurz nach und sagt dann: „Sie sind trotzdem festgenommen! Es gibt nur einen Dreckstaat!“