Eine Verwaltungsangestellte im Krankenhaus machte einen positiven PCR-Test. Darauf ordnete das Gesundheitsamt Quarantäne an. Allerdings ließ sich die Frau nicht vom Arzt krankschreiben, sie fühlte sich nach eigenen Angaben auch nicht arbeitsunfähig. Die behördliche Anordnung ersetzt nach Auffassung der Richter die Krankschreibung. Man könne auch krank sein, ohne sich krank zu fühlen oder Symptome zu zeigen.Ich habe das Recht, zu schweigen.