6. April 2024

weil Danisch gerade auf spratteblöde Juristen eindrischt

Wurde mir auch schon per E-Mail und auf Twitter von Anwälten um die Ohren gehauen, dass man unterhalb der Staatexamen zur Exegese von Gesetzen und Verordnungen weder befugt noch befähigt sei und stets einen Juristen zu konsultieren habe.

Die Gegenfragen, nämlich a) wie man dann als Normalbürger überhaupt verpflichtet sein kann, sich an Gesetze zu halten, die zu verstehen man weder befugt noch befähigt sei, b) warum die Gesetze dann von völligen Rechtslaien und Universalversagern in den Parlamenten zusammengeschwätzt werden können, warum ich c) schon so viele Juristen auf einem Wissensniveau ertappt habe, dass kein Stück oberhalb von „ahnungsloser Laie“ liegt, und warum sich d) Juristen dann ohne jede Ausbildung berufen fühlen, in alle anderen Fächer und Berufe reinzureden, wurden mir noch nie beantwortet.

Für die BILD ist auch einer zugange, der sein Juraexamen nachts um 2 nach einer Flasche Whisky oder einem Ereignis mit wirkungsgleicher Wirkmächtigkeit gemacht hat.
Strafverteidiger Alexander Hauer (45) zu BILD: „Diese Geste ist nach StGb 86a Absatz 1 und 2 strafbar. Ihm kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren Haft drohen.“
Nein, vom Können hängt es genau nicht ab, sondern von der Norm, die angegeben ist.
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft

Derjenige wird bestraft, definitiv, denn so ist nunmal das Gesetz. Nix da mit Strafandrohung. Da weißte gleich, wo du nie vorstellig werden mußt, wenn du das SS-Runen-Trikot des DFB zur Schau trägst.

Und nun zurück zum Snooker.