Einar Koch: Womöglich noch in dieser Woche wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Faesers Compact-Verbot entscheiden. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) geht davon aus, dass das Verbot Bestand haben wird. Wie lautet Ihre Prognose?Rupert Scholz: Bei Herrn Baum scheint mir der Wunsch der Vater des Gedankens zu sein. Ich bleibe dabei: Das Compact-Verbot ist verfassungswidrig, weil hier mit Hilfe des Vereinsrechts die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ausgehebelt wird. Man kann das von Frau Faeser verbotene Magazin mögen oder auch nicht, man mag es ablehnen. Das allein rechtfertigt noch kein Verbot. Artikel 5 des Grundgesetzes stellt die Presse- und Rundfunkfreiheit unter besonderen Schutz, sofern nicht gegen Strafgesetze verstoßen wird – was ich aufgrund der Begründung des Compact-Verbots noch nicht erkennen kann.
14. August 2024
Rupert Scholz zum Compact-Verbot
Rupert Scholz am 12.08.2024