14. August 2024

Rupert Scholz zum Compact-Verbot

Rupert Scholz am 12.08.2024
Einar Koch: Womöglich noch in dieser Woche wird das Bundesverwal­tungs­gericht in Leipzig über Faesers Compact-Verbot entscheiden. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) geht davon aus, dass das Verbot Bestand haben wird. Wie lautet Ihre Prognose?

Rupert Scholz: Bei Herrn Baum scheint mir der Wunsch der Vater des Gedankens zu sein. Ich bleibe dabei: Das Compact-Verbot ist verfas­sungs­widrig, weil hier mit Hilfe des Vereinsrechts die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ausgehebelt wird. Man kann das von Frau Faeser verbotene Magazin mögen oder auch nicht, man mag es ableh­nen. Das allein rechtfertigt noch kein Verbot. Artikel 5 des Grundgesetzes stellt die Presse- und Rundfunkfreiheit unter besonderen Schutz, sofern nicht gegen Strafgesetze verstoßen wird – was ich aufgrund der Begrün­dung des Compact-Verbots noch nicht erkennen kann.