Nr. 39/2024 vom 14.08.2024
Fefe möchte Handschellen klicken hören?Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus
Dem Antrag der COMPACT-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wiederherzustellen, hat das Bundesverwaltungsgericht heute mit bestimmten Maßgaben stattgegeben. Demgegenüber hat das Gericht die Anträge weiterer Antragsteller abgelehnt.
Bei der dem Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren obliegenden Abwägung überwiegt das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin zu 1 das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung. Da die Vollziehung des Vereinsverbots zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führt, das den Schwerpunkt der Tätigkeit der Antragstellerin zu 1 ausmacht, kommt ihrem Interesse an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage im Hinblick auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ein besonderes Gewicht zu.
Wird überhaupt mal Zeit, dass die Faeser aus dem Amt fliegt. Die ist ja noch schlimmer als ihre Betonkopf-CDU-Vorgänger zusammen!Da wünsch ich mir doch glattweg ein paar Filme im INternet, wo Faesers Faschobüttel den Laden wiede reinräumen, das Geld und Gold aushändigen und die Entschuldigung des Hauses, verbunden mit einer kleinen Anerkennung für die erlittene Not, überbringen.
Was aber alle Erforscher des modernen deutschen Faschismus an der PM des Bundesverwaltungsgerichtes aufmerken lassen muß:
Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1.Das halte ich für einen kapitalen, also verfassungsfeindlichen Bock. Die Richter, die eh nur über den Eilantrag zu entescheiden hatten, äußern öffentlich, daß sie staatliche Trickserei für gut halten, nur eben schlecht gemacht.