Symbolfoto mit alles für Good Morning dahoam.
Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber tätig wird, um Bagatellfälle vom Tatbestand der Beleidigung und insbesondere auch unsachliche und/oder polemische Kritik an amtierenden Politikern vom Beleidigungstatbestand auszunehmen. Eine Streichung von § 188 StGB (neben anderen Normen) wäre im Sinne einer Entrümpelung des Strafgesetzbuches sehr zu begrüßen.Siehe auch das faschistisch konnotierte Urteil gegen Doris van Geul bzw. Dr. Walter Weber, der niemandem Schaden zugefügt hat, im Gegenteil, er hat als Samariter gehandelt.Und vielleicht sollten Minister und sonstige Politiker, die Strafanträge stellen, in Fällen, die am Ende von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, für die Kosten der Verfahren selbst aufkommen müssen. Die in jüngster Zeit zunehmende Flut von Strafanträgen von Politikern wegen Bagatellfällen, denen die Justiz meint nachgehen zu müssen, als handele es sich hierbei um schwerwiegende Verbrechen, bedeutet einen Missbrauch der Justiz, der einer Demokratie unwürdig ist und dem entgegengewirkt werden muss.
Oder dieser christliche Beitrag zur Stiftung von Unfrieden im Volke.
Hadmut Danisch über eine Hausdurchsuchung bei einem 14jährigen wegen "Alles für Deutschland".Hausdurchsuchung – weil X-User Dorothee Bär (CSU) als „hirnlosen Krapfen“ bezeichnet
Nein, es ist nicht nicht verhältnismäßig.Es ist noch nicht einmal rechtmäßig.
Mal ganz abgesehen davon, das sich es nicht nachvollziehen kann, wie ein Spruch wie „Alles für Deutschland“ aus der Allerweltssprache überhaupt strafbar sein können soll. Patent- und Markenrechtler würde dazu sagen, dass er nicht kennzeichnungsfähig ist, aber für die deutsche Justiz ist inzwischen alles möglich, zumal das inzwischen wohl schlimmer ist, dass Höcke das gesagt hat, als dass es Hitler gesagt hat.
Ich halte es auch für verfassungswidrig, weil nicht mit den Mittel des Strafrechts ein Gesinnungsstaat durchgesetzt werden kann.