Heike Diefenbach hat sich zum Geheimdienstdossier zur AfD geäußert.
Es ist also möglich, dass Behauptungen, die vorher gemacht wurden und kein „gesichert“ enthielten, „ungesichert“ waren, also Behauptungen, die leichtfertig, d.h. ohne belastbares Fundament aus überprüfbaren Belegen, aufgestellt wurden, oder schlichtweg falsche oder irreführende Behauptungen waren. Vielleicht wird man vor diesem Hintergrund nicht glauben wollen, was angeblich „gesichert“ ist, besonders dann, wenn die Belege für die angeblich „gesicherte“ Behauptung unzugänglich gehalten und damit der Überprüfung entzogen werden.
Tagsaktuell heißt es:
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab.
Verfassungsschützer sind
gesichert doof, denn genau das hätten sie wie jeder andere auch wissen können, daß die aus dem Arsch gezogenen stramme Behauptung exakt das ist, aus dem Arsch gezogen und nicht gesichert.