11. September 2025

Bundesbüttel und Landesschergen

dpa/coh
Nach Graffitis gegen Kanzler Friedrich Merz wurde das Wohnhaus der 17-jährigen SPD-Nachwuchspolitikerin Nela Kruschinski durchsucht. Der Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg, dessen Vorsitzende Merz’ Ehefrau ist. Der Durchsuchungsbeschluss wurde nun für rechtswidrig erklärt.
Nimmt man den Berichterstatterstil als Maßstab, der solchen Vorgänge vorbehalten ist, hieße das ins deutsche Springersprech übersetzt:

Frau von Bundeskanzler Merz hetzt Schergen des Bundesregimes und Landes-Büttel auf politischen Konkurrenten.

Josef Franz Lindner

Hausdurchsuchungen wegen Bagatellen stoppen! Die Erfahrungen der letzten Zeit zeigen: wir brauchen eine gesetzliche Klarstellung, dass Hausdurchsuchungen bei Bagatelldelikten wie zB Beleidigung grundsätzlich nicht mehr zulässig sind. Es handelt sich um unverhältnismäßig Freiheitseingriffe.
Es handelt sich im vorliegenden Fall um einen übergriffigen Staat, der sich in nichts von dem unterscheidet, was die Journaille*gerne anderen Staaten vorwirft, um sich moralisch über diese zu erheben.

Udo Vetter

Weitere Brisanz erhält der Fall durch einen Umstand, der wie aus einem schlechten Krimi wirkt: Der Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg, das von Friedrich Merz‘ Ehefrau Charlotte geleitet wird. Unterzeichnet hatte den Beschluss ein Richter auf Probe. Charlotte Merz erklärte, sie habe von dem Verfahren keine Kenntnis gehabt. Rechtlich mag das ausreichen, doch die Optik bleibt problematisch. Richter auf Probe befinden sich in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis – ihre Übernahme ins feste Beamtenverhältnis hängt maßgeblich von der Bewertung durch Vorgesetzte ab.
* Journaille
Der Ausdruck Journaille ist im deutschen Sprachraum eine abwertende Bezeichnung für Journalisten.
Nein, genau das ist Journaille eben nicht. Journaille ist eine sehr präzise Bezeichnung für einen ganzen Erwerbszweig, der mit Journalismus genau nichts am Hut hat.