11. Juli 2026

Justizkritik

Kai, der Kampf geht weiter, mag man den Feinden der christlichen Berliner Demokratie entgegengassenhauern.

Frauke Rostalski

Warum wir Justizkritik brauchen

Um auf die durchfaschistisierten Organe der Strafverfolgung und Justiz aufmerksam zu machen.
Ein Beispiel politischer Justiz in „unserer Demokratie“.

Das NS-Regime benötigte die Gestapo und ein Reichspropaganda-Ministerium. „Unsere Demokratie“ kann sich auf die Mainstream-Medien, die Meldestellen sowie den kriminalpolizeilichen Top-down-Mechanismus und die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft verlassen.

Das NS-Regime reglementierte die Schriftsteller durch die Zwangs-Mitgliedschaft in der Reichs-Schrifttums-Kammer. Kritische Autoren wurden ausgeschlossen oder gar nicht erst aufgenommen. Sie erhielten Publikationsverbot, und die meisten waren gezwungen zu emigrieren. „Unsere Demokratie“ kann sicher sein, dass die Mitglieder des in der Gewerkschaft ver.di organisierten Verbandes deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller den Regierungskurs widerspruchslos befolgen und Kritiker ausgrenzen. Einer Schrifttums-Kammer bedarf es nicht.

Rudolf Bauer

„Ich, der ich warne vor der verkappten Wiederkehr von Elementen nationalsozialistischen Terrors und vor militaristischem Größenwahn, wie es seinerzeit unter Hitler der Fall war. Ich werde – um mich mundtot und bildblind zu machen sowie in völliger Verkennung der wahren Verhältnisse und meiner wahren Motive – zu einem Rechtsextremisten, zu einem Nazi umgedeutet, pervertiert, zu einem, der den Holocaust verharmlost und Volksverhetzung im Schilde führt, zu einem Hakenkreuzschmierer, zu einem Demokratiegegner und Hitler-Jünger. Wie ist das möglich? Hohes Gericht, machen Sie dieser Mehrfach-Schande ein Ende!“

Martin Schwab kritisiert EU-Richter.
Die zweite Warnung ist freilich eher gesamtgesellschaftlicher Natur: es ist die Warnung vor einer gefährlichen Fehlentwicklung in der (in diesem Fall europäischen) Justiz. Völlig kritiklos übernimmt nämlich der EuGH das Dogma, dass die Berichterstattung beim Sender RT Deutsch manipulativ und faktenverfälschend sei sowie den Charakter von Propaganda trage. Ob vergleichbare Vorwürfe auch gegen NATO- und Ukraine-freundliche Medien erhoben werden könnten, hinterfragt der EuGH nicht. Es sieht so aus, als gebe es auch für den EuGH „gute“ und „schlechte“ Medien.

Warum fällt es ausgebildeten Richtern so schwer, sich der Vorstellung zu öffnen,

  • dass im Krieg die Wahrheit immer das erste Opfer ist,
  • dass auch die NATO- und Ukraine-freundlichen Medien eine politische Agenda verfolgen könnten,
  • dass es vielleicht die Medien auf beiden Seiten mit der Wahrheit nicht so genau nehmen
  • und dass es daher Aufgabe des kritischen Medienpublikums ist, alle Seiten anzuhören und sich mit der gebotenen Vorsicht ein eigenes Bild zu machen?

Der EuGH legitimiert mit seinem Urteil vom 2.7.2026 – C-67/25 knallharte Pressezensur. In einer liberalen Demokratie ist dies nicht hinnehmbar – und zwar völlig unabhängig davon, wie man den Sender RT Deutsch inhaltlich bewertet. Art. 11 Abs. 2 der Europäischen Grundrechte-Charta (EuGRCh), wo es schlicht heißt „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet“, wird im hier besprochenen Urteil noch nicht einmal zitiert.