Für deutsche Verhältnisse hat es nicht all zu lange gedauert. Das Zockverbot für Hartz-IV-Begünstigte wurde gekippt.
Diese, so das OLG Köln, dürfen nicht automatisch vom Wetten ausgeschlossen werden. Eine Einzelfallprüfung wäre unabdingbare Voraussetzung.
Nun dürfen Deutsche auch wieder bei Deutschen wetten.