22. Februar 2009

Jugendschutzgesetz verfassungswidrig

Hab ich ja schon immer gesagt.
Die Begründung geht mir runter wie Sahneeis.

heise online 21.02.2009 16:36

US-Gericht: Jugendschutzgesetz verfassungwidrig

Ein US-Bundesgericht hat am gestrigen Freitag ein kalifornisches Gesetz zum Schutz Minderjähriger vor gewalttätigen Videospielen für verfassungswidrig erklärt.

Das Gesetz trat am 1. Januar 2006 in Kraft, um kurz darauf wieder ausgesetzt zu werden. Es verbat Händlern den Verkauf oder Verleih von Spielen an Jugendliche unter 18 Jahren, die "besonders grausam, abscheulich oder verdorben" seien und die Werte der Gemeinschaft verletzten. Derartige Titel sollten neben der ESRB-Kennzeichnung einen zusätzlichen Hinweis auf der Verpackung tragen. Händler wurden dazu verpflichtet, beim Verkauf derartig gekennzeichneter Spiele das Alter der Kunden anhand des Ausweises zu prüfen.

Die Richter des neunten Bundesberufungsgerichts begründeten ihre gestrige Entscheidung mit dem Hinweis, dass es nicht erwiesen sei, dass solche Inhalte in Spielen größere psychologische oder neurologische Schäden bei Minderjährigen anrichten als Literatur, Fernsehen, Film oder Internetseiten. Der Gesetzestext sei "übertrieben restriktiv" und benutze "schwammige Definitionen". Der Vorsitzende Richter Whyte erklärte: "Die Definition könnte auch für Werke aus der klassischen Literatur gelten, wenn sie als Videospiel umgesetzt würden." Darüber hinaus habe der Staat Kalifornien nicht zeigen können, dass das Gesetz Kinder effektiv schütze. "Der Staat darf nicht die Redefreiheit einschränken, um die Gedanken Minderjähriger zu kontrollieren", hieß es in seinem Urteil.